Warum können Minijobber kein Geld aus der Krankenversicherung bekommen?

Als Minijobber oder Minijobberin sind Sie als Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei. Ihr Arbeitgeber zahlt zwar einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung. Dies ist aber nur ein Solidarbeitrag, aus dem für Sie kein eigener Krankenversicherungsschutz als Arbeitnehmer entsteht.  Daher haben Sie im Minijob auch keinen Anspruch auf Krankengeld. 

Erläuterung

Normalerweise sind Sie als Minijobber oder Minijobberin aber anderweitig in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Oft besteht eine beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner oder die Eltern. Oder Sie sind über eine Hauptbeschäftigung krankenversicherungspflichtig oder freiwillig gesetzlich krankenversichert. Wenige Minijobber oder Minijobberinnen sind auch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen Krankheit abgesichert.

Ihr Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 Prozent nur, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Sind Sie privat krankenversichert, muss Ihr Arbeitgeber diesen Pauschalbeitrag nicht zahlen.

Verwandte Fragen

Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber arbeitsunfähig wird?

Ist Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin arbeitsunfähig erkrankt, hat er oder sie Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.  Damit Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dadurch keine unberechenbar hohen Kosten haben, sind Sie in der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See abgesichert.

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Wer haftet für einen Arbeitsunfall, den der Minijobber hat?

Bei einem Arbeitsunfall im Minijob sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Ansprüchen des oder der Verunfallten geschützt. In der Regel haften nicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Arbeitsunfall.

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