Wer haftet für einen Arbeitsunfall, den der Minijobber hat?

Bei einem Arbeitsunfall im Minijob sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Ansprüchen des oder der Verunfallten geschützt. In der Regel haften nicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Arbeitsunfall.

Erläuterung

Durch die gesetzliche Unfallversicherung wird die Haftung des Arbeitgebers im Fall eines Arbeitsunfalls beschränkt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden so vor eventuellen Ansprüchen der verunfallten Person geschützt. Die Kosten, die durch den Arbeitsunfall entstehen, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie nur dann, wenn Sie den Arbeitsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Verwandte Fragen

Welchen Schutz bietet die gesetzliche Unfallversicherung für Minijobber?

Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe und im Privathaushalt sind gesetzlich unfallversichert. Im Fall eines Arbeitsunfalls, Arbeitswegeunfalls oder einer Berufskrankheit greift die Unfallversicherung und entschädigt den Verletzten sowie Angehörige. Sie übernimmt zum Beispiel Behandlungs- und Transportkosten sowie Arznei- und Hilfsmittel.

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Was muss der Arbeitgeber eines Minijobbers in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich zahlen Sie einen individuellen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser richtet sich nach dem Verdienst Ihrer Beschäftigten und dem Grad der Unfallgefahr. Im Privathaushalt beträgt der Beitrag zur Unfallversicherung 1,6 Prozent des Verdienstes Ihres Minijobbers.

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Sind Haushaltshilfen automatisch unfallversichert?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie sich nicht um die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bei der Unfallversicherung kümmern. Die Minijob-Zentrale übernimmt die Anmeldung für Sie. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich müssen Sie ihre Minijobber selbständig bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. 

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