Quartalsbericht der Minijob-Zentrale
4. Quartal 2024
Viermal im Jahr veröffentlicht die Minijob-Zentrale einen Quartalsbericht. Wie viele Minijobberinnen und Minijobber gibt es? In welchen Branchen arbeiten sie? Unser neuer Quartalsbericht gibt spannende Einblicke und aktuelle Zahlen. Im Fokus stehen diesmal die Beschäftigungsdauer bei Minijobs. Außerdem zeigt eine Sonderauswertung, wie viele Minijobs je Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Gewerbe ausgeübt werden. Hier gibt es alle wichtigen Fakten und Trends!
Das Wichtigste in Kürze
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Anzahl von Minijobbern
Bei der Minijob-Zentrale sind 6.961.624 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet: 6.701.088 im Gewerbe und 260.536 in Haushalten.
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Verteilung auf Bundesländer
Die meisten Minijobberinnen und Minijobber hat Nordrhein-Westfalen: 1.541.702 im Gewerbe und 65.806 in Privathaushalten.
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Führender Wirtschaftszweig
"Handel und die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen" ist die Branche mit den meisten Minijobbenden (1.168.220).
Sonderauswertung
Beschäftigungsdauer bei Minijobs
Bei einem Großteil der Minijobs im gewerblichen Bereich (39,5 Prozent) und in Privathaushalten (39,1 Prozent) dauern die Beschäftigungen längstens ein Jahr an. Weitere 19,7 Prozent der gewerblichen Beschäftigungen und 16,1 Prozent der Beschäftigungen im Privathaushalten erstrecken sich über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. 10,4 Prozent der Minijobs im gewerblichen Bereich und 13,6 Prozent der Minijobs in Privathaushalten bestehen sieben Jahre und mehr.
Minijobs je Arbeitgeber im gewerblichen Bereich
Zum 31. Dezember 2024 beschäftigen mehr als drei Viertel der rund 1,8 Millionen Arbeitgeber von Minijobbern im gewerblichen Bereich höchstens drei Minijobber (76,3 Prozent): 44,6 Prozent haben genau einen, 20,8 Prozent zwei und 10,9 Prozent drei Minijobber. Lediglich 5,3 Prozent der Arbeitgeber beschäftigen mehr als zehn Minijobber.
Allgemeine Entwicklung
Minijobber im Gewerbe
Die folgenden Darstellungen zeigen die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe und die Entwicklung im Vergleich zum vorherigen Quartal und dem Vorjahr.
Anzahl der Minijobber im Gewerbe
Zum 31. Dezember 2024 waren bei der Minijob-Zentrale 6.701.088 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 0,4 Prozent gestiegen. Im Dezember 2023 waren es noch 6.672.865 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe.
Entwicklung der Minijobber im Gewerbe
Im Dezember 2024 gab es in Deutschland 6.701.088 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe. Zu Beginn der Aufzeichnungen durch die Minijob-Zentrale im Dezember 2004 waren es noch 6.837.866 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe.
Entwicklung wesentlicher Merkmale
Im 3. Quartal 2024 gab es 6.691.977 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe. Diese Zahl ist um 0,1 Prozent gestiegen und liegt nun bei 6.701.088. Auf diese Minijobberinnen und Minijobber entfallen insgesamt 6.819.943 Minijobs im gewerblichen Bereich, verteilt auf 1.830.002 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Minijobber im Haushalt
Die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten und die Entwicklung im Vergleich zu den vorherigen Quartalen und dem Vorjahr zeigen die folgenden Darstellungen.
Anzahl der Minijobber im Privathaushalt
Zum 30. Dezember 2024 waren bei der Minijob-Zentrale 260.536 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 0,3 Prozent gestiegen. Im Dezember 2023 gab es 259.786 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten.
Entwicklung der Minijobber im Privathaushalt
Zu Beginn der Aufzeichnungen durch die Minijob-Zentrale im Dezember 2004 waren 102.907 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten beschäftigt. Im Dezember 2024 gab es 260.536 Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland, die in einem Privathaushalt arbeiten.
Entwicklung wesentlicher Merkmale
Im 3. Quartal 2024 waren 246.686 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten tätig. Bis zum 31. Dezember 2024 ist diese Zahl um 5,6 Prozent auf 260.536 Beschäftigte gestiegen. Insgesamt gab es 301.814 Minijobs in Privathaushalten, verteilt auf 277.021 private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Minijobber nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit
Minijobber im Gewerbe
Alter
64,2 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe sind zwischen 25 und 64 Jahre alt. Darauf folgt die Gruppe der unter 25-jährigen (18,2 Prozent) und die Gruppe der über 65-jährigen (17,6 Prozent).
Geschlecht
Im gewerblichen Bereich sind 56,2 Prozent der Beschäftigten weiblich und 43,8 Prozent männlich.
Staatsangehörigkeit
Mit 82,3 Prozent besitzen die meisten Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe die deutsche Staatsangehörigkeit. Der kleinere Teil von 17,7 Prozent besitzt eine andere Staatsangehörigkeit.
Minijobber im Gewerbe nach Alter und Geschlecht
Im Dezember 2024 waren die meisten gewerblichen Minijobberinnen und Minijobber über 65 Jahre alt (564.072 Frauen und 613.209 Männer). Darauf folgte bei den Frauen die Altersgruppe der 55- bis unter 60-Jährigen (385.177) und bei den Männern die Altersgruppe der 20- bis unter 25-Jährigen (315.665).
Minijobber im Gewerbe nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter
Minijobber im Privathaushalt
Alter
75,8 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten sind zwischen 25 und 64 Jahre alt. Darauf folgt die Gruppe der über 65-jährigen (20,4 Prozent) und die Gruppe der unter 25-jährigen (3,8 Prozent).
Geschlecht
Im Privathaushalten sind 87,4 Prozent der Beschäftigten weiblich und 12,6 Prozent männlich.
Staatsangehörigkeit
Mit 73,0 Prozent besitzen die meisten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten die deutsche Staatsangehörigkeit. Der kleinere Teil von 27,0 Prozent besitzt eine andere Staatsangehörigkeit.
Minijobber im Privathaushalt nach Alter und Geschlecht
Im Dezember 2024 waren die meisten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten über 65 Jahre alt (44.237 Frauen und 8.947 Männer). Darauf folgte die Altersgruppe der 60 bis unter 65-Jährigen (36.768 Frauen und 4.279 Männer).
Minijobber im Privathaushalt nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter
Anzahl der Minijobber pro Bundesland
Anzahl der Minijobber im Gewerbe pro Bundesland
Im Dezember 2024 gab es in Nordrhein-Westfalen bundesweit die meisten Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe (1.541.702). Darauf folgten Bayern (1.229.611), Baden-Württemberg (1.045.628) und Niedersachsen (663.200). Die wenigsten gewerblichen Minijobber gab es in Bremen (61.290).
Entwicklung der Anzahl der Minijobber im Gewerbe pro Bundesland
Anzahl der Minijobber im Privathaushalt pro Bundesland
Im Dezember 2024 gab es in Nordrhein-Westfalen bundesweit die meisten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten (65.608). Darauf folgten Bayern (49.853), Baden-Württemberg (37.159) und Niedersachsen (28.974). Die wenigsten Arbeitgeber in Privathaushalten gab es in Bremen (1.865).
Entwicklung der Anzahl der Minijobber im Haushalt pro Bundesland
Beitragsaufkommen für Minijobber
Im vierten Quartal zog die Minijob-Zentrale Beiträge in Höhe von 2.429,4 Millionen Euro ein. Davon entfielen 1.272,0 Millionen Euro auf die Rentenversicherung und 999,5 Millionen Euro auf die Krankenversicherung. Zusätzlich wurden 153,0 Millionen Euro einheitliche Pauschsteuer und 4,9 Millionen Euro Insolvenzgeldumlage eingezogen.
Entwicklung des Beitragsaufkommens für Minijobber
Minijobber nach Wirtschaftszweigen
Minijobber im Gewerbe nach Wirtschaftszweigen
Die meisten Minijobberinnen und Minijobber (1.168.220) arbeiten im Handel und der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Darauf folgen 888.193 Minijobberinnen und Minijobber im Gastgewerbe.
Entwicklung der Minijobber im Gewerbe nach Wirtschaftszweigen
Sozialversicherung und Rentenversicherung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber hat sich seit Dezember 2004 kaum verändert. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 33,5 Prozent.
1 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Berichtsmonat November 2024)
Rentenversicherungspflichtige Minijobber im Gewerbe
Anteil rentenversicherungspflichtiger Minijobber im Gewerbe
Von den Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe waren im Dezember 2024 20,6 Prozent rentenversicherungspflichtig im Minijob. 79,4 Prozent waren im Minijob nicht rentenversicherungspflichtig.
Rentenversicherungspflichtige Minijobber im Haushalt
Anteil rentenversicherungspflichtiger Minijobber im Haushalt
Von den Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten waren im Dezember 2024 11,8 Prozent rentenversicherungspflichtig im Minijob. 88,2 Prozent waren im Minijob nicht rentenversicherungspflichtig.
Kontakt
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen zu unserem Quartalsbericht?
Schicken Sie uns gerne eine E-Mail: fakten@minijob-zentrale.de
Hinweise zur Datenerhebung
Am 1. April 2003 hat die Minijob-Zentrale ihre Arbeit als zentrale Einzugs- und Meldestelle für Minijobs aufgenommen. Zum Ende eines Quartals veröffentlicht sie seitdem regelmäßig aktuelle Daten zu Entwicklungen der Minijobs. Die veröffentlichten Daten spiegeln den Bestand der Minijob-Zentrale zum Ende eines Quartals wider. Die Abfrage des Bestandes erfolgt erst zur Mitte des Folgemonats, um Nachmeldungen oder später eingereichte Abmeldungen zu berücksichtigen. Der Quartalsbericht der Minijob-Zentrale gibt einen Überblick über die Anzahl der gemeldeten Beschäftigten. Eine Erörterung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt findet im Rahmen dieses Berichts nicht statt. Entsprechende Analysen werden von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Minijobberinnen und Minijobber
Wenn in diesem Bericht von Minijobberinnen und Minijobber gesprochen wird, handelt es sich ausschließlich um geringfügig entlohnte Beschäftigte. Auf die Darstellung der kurzfristig Beschäftigten wird im Rahmen des Berichts verzichtet. Die Zahl der Minijobber mit drittem Geschlecht (divers) liegt unter 0,01 Prozent und wird daher nicht gesondert aufgeführt.
Grundlage der Statistik der geringfügig Beschäftigten
Für Minijobberinnen und Minijobber sind die gleichen Meldungen zu erstatten, die auch für versicherungspflichtige Arbeitnehmer in Betracht kommen. Neben An- und Abmeldungen müssen auch Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen abgegeben werden. Minijobberinnen und Minijobber im privaten Haushalt sind im vereinfachten Haushaltsscheck-Verfahren zu melden.