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Als Minijobberin oder Minijobber haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Ihnen als Arbeitnehmerin oder …
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihren Minijobbern für die Zeit des Urlaubsanspruchs den Verdienst fortzahlen. Man spricht hier vom …