Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Als Minijobberin oder Minijobber haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Entscheidend für Ihren Urlaubsanspruch ist die Anzahl Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstage.
Erläuterung
Einen Anspruch auf 24 Urlaubstage haben Sie nur, wenn Sie an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Als Minijobberin oder Minijobber arbeiten Sie in der Regel aber an weniger Tagen in der Woche. Ihr jährlicher Urlaubsanspruch ermittelt sich daher abhängig von Ihren Arbeitstagen pro Woche. Dabei ist egal, wie viele Stunden Sie an den einzelnen Tagen arbeiten.
Ist die Zahl der Arbeitstage vertraglich geregelt und haben beispielsweise die Vollzeitbeschäftigten bei Ihrem Arbeitgeber einen höheren Urlaubsanspruch, so haben Sie als Minijobber ebenfalls einen höheren Anspruch auf Urlaubstage.
So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch:
Den gesetzlichen Urlaubsanspruch im Minijob berechnen Sie schnell und einfach mit unserem Urlaubsrechner oder mit folgender Formel:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 : 6
Ist die Anzahl Ihrer Arbeitstage in der Woche nicht gleich, also beispielsweise mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Auch in diesem Fall können Sie Ihren Anspruch mit unserem Urlaubsrechner ermitteln.
Bezahlter Urlaub bedeutet, dass Sie als Minijobberin oder jeder Minijobber für jeden Tag Ihr Gehalt erhalten, an dem Sie sonst gearbeitet hätten. Sie müssen den Urlaubstag weder vor- noch nacharbeiten.
Urlaubstage müssen nicht nachgearbeitet werden