Wie melde ich der Minijob-Zentrale die Adressänderung meines Betriebes?
Änderungen der Betriebsdaten - zum Beispiel bei Adressänderungen - können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) übermitteln. Sie können die Übermittlung beispielsweise über die Betriebsdatenpflege Ihres Lohnprogramms oder über das SV-Meldeportal vornehmen.
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Erläuterung
Ihre geänderte Anschrift übermittelt der Betriebsnummern-Service anschließend elektronisch allen Trägern der Sozialversicherung und somit auch der Minijob-Zentrale. Somit ist sichergestellt, dass allen Einzugsstellen immer Ihre aktuelle Adresse im System vorliegt.
Informationen zur elektronischen Betriebsdatenpflege
Weitere Informationen zur elektronischen Betriebsdatenpflege finden Sie auf der Seite desBetriebsnummern-Serviceder Bundesagentur für Arbeit.
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Gewerbe müssen Sie die Adressänderung Ihres Minijobbers nicht extra melden. Jedoch müssen Sie bei allen folgenden Meldungen die aktuellen Daten angeben. Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen im Privathaushalt können die Adressänderung Ihres Minijobbers mit dem Änderungsscheck melden.
Möchten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale eine Bankverbindungsänderung mitteilen, müssen Sie ein neues Lastschriftmandat einreichen. Dies ist für einen rechtmäßigen Lastschrifteinzug erforderlich. Wir können Ihre Bankverbindungsänderung nicht telefonisch oder per Internet entgegennehmen.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie eine Gehaltserhöhung bei Ihren Minijobbern mit dem Änderungsscheck. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich nutzen Sie den monatlichen Beitragsnachweis, um die Höhe der Abgaben zur Sozialversicherung Ihrer Minijobber zu melden.