Wie melde ich die Gehaltserhöhung meines Minijobbers nach?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie eine Gehaltserhöhung bei Ihren Minijobbern mit dem Änderungsscheck. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich nutzen Sie den monatlichen Beitragsnachweis, um die Höhe der Abgaben zur Sozialversicherung Ihrer Minijobber zu melden.

Erläuterung

Mit dem Änderungsscheck können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt der Minijob-Zentrale alle Änderungen mitteilen – zum Beispiel die Höhe des Verdienstes bei einer Gehaltserhöhung oder wenn Ihr Minijobber weniger verdient.

Im gewerblichen Bereich reichen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber monatlich einen Beitragsnachweis ein. Mit diesem Beitragsnachweis melden Sie die Summe der Abgaben, die Sie insgesamt für alle Ihre Minijobber in einem Kalendermonat zahlen. Die Höhe des Verdienstes ist auf dem Beitragsnachweis nicht erkennbar. Ändert sich die Höhe der Abgaben, weiß die Minijob-Zentrale aber, dass sich der Verdienst geändert hat.

Verwandte Fragen

Muss der bereits verschickte Beitragsnachweis storniert und neu erstellt werden, wenn sich im Abrechnungszeitraum etwas ändert?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, den übermittelten Beitragsnachweis zu stornieren und für denselben Zeitraum einen neuen Beitragsnachweis zu übermitteln. Alternativ können Sie die Beitragszahlung mit dem Beitragsnachweis des Folgemonats korrigieren. Beispielsweise können Sie zu viel gezahlte Beiträge verrechnen.

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Wie melde ich die Adressänderung meines Minijobbers?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Gewerbe müssen Sie die Adressänderung Ihres Minijobbers nicht extra melden. Jedoch müssen Sie bei allen folgenden Meldungen die aktuellen Daten angeben. Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen im Privathaushalt können die Adressänderung Ihres Minijobbers mit dem Änderungsscheck melden.

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Wie melde ich der Minijob-Zentrale meine geänderte Bankverbindung?

Möchten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale eine Bankverbindungsänderung mitteilen, müssen Sie ein neues Lastschriftmandat einreichen. Dies ist für einen rechtmäßigen Lastschrifteinzug erforderlich. Wir können Ihre Bankverbindungsänderung nicht telefonisch oder per Internet entgegennehmen.

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