Gilt für versicherungspflichtige Arbeitnehmer in Haushalten auch das Haushaltsscheck-Verfahren?

Das Haushaltsscheck-Verfahren gilt nur für Minijobs im Privathaushalt. Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe mehr als durchschnittlich 556 Euro im Monat zahlen, ist sie versicherungspflichtig. Für versicherungspflichtige Haushaltshilfen gilt das Haushaltsscheck-Verfahren nicht. Die Anmeldung ist dann bei der Krankenkasse vorzunehmen.

Verwandte Fragen

Was ist der Haushaltsscheck?

Mit dem Haushaltsscheck können Sie als Arbeitgeber Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale anmelden.

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Was passiert, wenn ich meinen Minijobber nicht anmelde?

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.

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Welche Bankverbindung muss ich auf dem Haushaltsscheck angeben?

Auf dem Haushaltsscheck geben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Bankverbindung an. Die anfallenden Abgaben für Ihre Haushaltshilfe werden halbjährlich eingezogen. Hierzu erteilen Sie uns bei der Anmeldung mit dem Haushaltsscheck ein Lastschriftmandat. Dieser Zahlungsweg ist vom Gesetzgeber für das Haushaltsscheck-Verfahren vorgeschrieben.

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