Welche Frist gibt es bei der Anmeldung eines Minijobbers?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Anmeldung Ihrer Minijobber spätestens 6 Wochen nach dem Beginn des Minijobs bei der Minijob-Zentrale vornehmen.
Bestimmte Branchen sind aber zu einer Sofortmeldung verpflichtet. Die Sofortmeldung müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung abgeben.
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Erläuterung
Wirtschaftsbereiche, in denen das Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung höher ist, sind zu einer Sofortmeldung verpflichtet. Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldung und geht direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) . Sie ersetzt nicht die Anmeldung eines Minijobbers oder einer Minijobberin bei der Minijob-Zentrale.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.
Beschäftigten Sie einen Minijobber gleichzeitig in Ihrem Haushalt und in Ihrem gewerblichen Betrieb, können Sie den Minijob nicht mit dem Haushaltsscheck anmelden. Es liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Die Verdienste aus beiden Tätigkeiten sind zusammenzurechnen und über das gewerbliche Meldeverfahren zumelden.
Für die Anmeldung eines Minijobs benötigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer Ihrer Minijobber. Diese entnehmen Sie bitte dem Versicherungsnummernachweis Ihres Minijobbers. Liegt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer nicht vor, können Sie diese maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen.