Kann ich meinen Minijobber auch ohne Versicherungsnummer anmelden?

Für die Anmeldung eines Minijobs benötigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer Ihrer Minijobber. Diese entnehmen Sie bitte dem Versicherungsnummernachweis Ihres Minijobbers. Liegt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer nicht vor, können Sie diese maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen.

Erläuterung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich können Sie die Versicherungsnummer mit Ihrem Abrechnungsprogramm oder alternativ mit der Anwendung SV-Meldeportal bei der Rentenversicherung abfragen. Hierzu füllen Sie bei der Anmeldung den Punkt „Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann“ aus. Für die Abfrage benötigen Sie die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift und Geburtsort) Ihres Minijobbers.

Nach der Abfrage bekommen Sie über Ihr Abrechnungsprogramm bzw. über das SV-Meldeportal eine Rückmeldung von der Deutschen Rentenversicherung. In der Regel erhalten Sie die Versicherungsnummer innerhalb weniger Minuten. Sollte noch keine Versicherungsnummer vergeben sein, erhalten Sie eine Fehlanzeige.

Hat Ihr Minijobber noch keine Versicherungsnummer, können Sie diese mit dem Anmeldeformular (Meldung zur Sozialversicherung) in Ihrem Abrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal beantragen. In der Regel erhalten Sie nach einigen Tagen eine Rückmeldung mit der neu vergebenen Versicherungsnummer Ihres Minijobbers und können diese für die Minijobanmeldung verwenden.

Versicherungsnummer auf dem Haushaltsscheck anzugeben

Auch als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung im Haushaltsscheck die Versicherungsnummer Ihrer Haushaltshilfe angeben. Sollte diese nicht bekannt sein, kann das Feld leer gelassen werden. In diesem Fall sollten Sie unbedingt die Geburtsdaten (Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort) Ihrer Haushaltshilfe angeben. Dann kann die Minijob-Zentrale die Versicherungsnummer ermitteln bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Verwandte Fragen

Als Arbeitgeber habe ich keine Steuernummer vom Finanzamt. Wie melde ich meine Minijobber?

Vereinzelt kann es vorkommen, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin keine Steuernummer vom Finanzamt erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ihren Sitz im Ausland haben oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Dann können Sie das entsprechende Feld in der Meldung zur Sozialversicherung ausnullen.

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Woher bekommt ein Minijobber einen Versicherungsnummernachweis mit Versicherungsnummer?

Die Versicherungsnummer erhält seit 2005 jeder Bürger bei seiner Geburt. Sie gilt ein Leben lang. Haben Sie also noch keinen Versicherungsnummernachweis (oder früher Sozialversicherungsausweis) mit Ihrer Versicherungsnummer, erhalten Sie diese automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen.

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Wann muss ich die Steuernummer im Haushaltsscheck eintragen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung eines Minijobbers immer Ihre Steuernummer im Haushaltsscheck angeben. Dies ist unabhängig davon, für welche Art der Besteuerung des Minijobs Sie sich entscheiden. Ihre Steuernummer können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.

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