Kann ich meinen Minijobber auch ohne Versicherungsnummer anmelden?
Für die Anmeldung eines Minijobs benötigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer Ihrer Minijobber. Diese entnehmen Sie bitte dem Versicherungsnummernachweis Ihres Minijobbers. Liegt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer nicht vor, können Sie diese maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen.
Erläuterung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich können Sie die Versicherungsnummer mit Ihrem Abrechnungsprogramm oder alternativ mit der Anwendung SV-Meldeportal bei der Rentenversicherung abfragen. Hierzu füllen Sie bei der Anmeldung den Punkt „Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann“ aus. Für die Abfrage benötigen Sie die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift und Geburtsort) Ihres Minijobbers.
Nach der Abfrage bekommen Sie über Ihr Abrechnungsprogramm bzw. über das SV-Meldeportal eine Rückmeldung von der Deutschen Rentenversicherung. In der Regel erhalten Sie die Versicherungsnummer innerhalb weniger Minuten. Sollte noch keine Versicherungsnummer vergeben sein, erhalten Sie eine Fehlanzeige.
Hat Ihr Minijobber noch keine Versicherungsnummer, können Sie diese mit dem Anmeldeformular (Meldung zur Sozialversicherung) in Ihrem Abrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal beantragen. In der Regel erhalten Sie nach einigen Tagen eine Rückmeldung mit der neu vergebenen Versicherungsnummer Ihres Minijobbers und können diese für die Minijobanmeldung verwenden.
Versicherungsnummer auf dem Haushaltsscheck anzugeben
Auch als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung im Haushaltsscheck die Versicherungsnummer Ihrer Haushaltshilfe angeben. Sollte diese nicht bekannt sein, kann das Feld leer gelassen werden. In diesem Fall sollten Sie unbedingt die Geburtsdaten (Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort) Ihrer Haushaltshilfe angeben. Dann kann die Minijob-Zentrale die Versicherungsnummer ermitteln bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.