Müssen Arbeitgeber von Haushaltshilfen die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) melden?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) Ihrer Haushaltshilfe in der Regel nicht melden. Die Minjob-Zentrale erfragt die IdNr Ihrer Haushaltshilfe nur in den Fällen, in denen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auf dem Haushaltsscheck Pauschsteuer „Nein“ angegeben haben.
Erläuterung
Minijobs im Privathaushalt sind wie alle Beschäftigungen steuerpflichtig. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber entscheiden Sie, ob der Minijob mit einer Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihrer Haushaltshilfe versteuert wird. Dabei sollten Sie die Situation Ihrer Minijobberin oder Ihres Minijobbers berücksichtigen, damit dieser oder diesem keine Nachteile entstehen.
Entscheiden Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gegen die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent, vermerken Sie dies bei der Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf dem Haushaltsscheck. Der Minijob wird dann individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihrer Haushaltshilfe versteuert.
In diesen Fällen benötigt die Minijob-Zentrale die steuerliche Identifikationsnummer Ihrer Haushaltshilfe. Diese müssen Sie dann bei der Anmeldung auf dem Haushaltsscheck angeben.