Woher bekommen Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ihres Minijobbers?
Ihre Minijobber sind verpflichtet, Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer mitzuteilen. Diese wird für jeden in Deutschland meldepflichtigen Bürger vergeben. Für gewöhnlich gibt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die steuerliche Identifikationsnummer im Personalfragebogen an.
Erläuterung
Minijobbern, die in Deutschland meldepflichtig sind, wurde mit der erstmaligen Anmeldung bei einer Meldebehörde die steuerliche Identifikationsnummer vergeben und per Brief mitgeteilt. Die steuerliche Identifikationsnummer findet Ihre Minijobberin oder Ihr Minijobber entweder
• auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung,
• dem letzten Steuerbescheid, der letzten Steuererklärung
• dem Schreiben des BZSt bei der erstmaligen Vergabe einer Steuer-ID oder
• dem Schreiben des Finanzamts im Oktober/November 2011 mit der Information über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM).
Mein Minijobber kann seine steuerliche Identifikationsnummer nicht finden
Für Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin wurde bereits eine steuerliche Identifikationsnummer vergeben, er oder sie kann diese jedoch nicht mehr finden?
Dann kann Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern eine erneute Mitteilung der steuerliche Identifikationsnummer anfordern.