Kann ich meine Beiträge an die Minijob-Zentrale zusammen in einer Summe zahlen, wenn ich mehrere Beitragsnachweise für verschiedene Betriebsnummern habe?

Als gewerbliche Arbeitgeberin oder gewerblicher Arbeitgeber mit mehreren Betriebsnummern können Sie Ihre Beiträge in einer Summe an die Minijob-Zentrale zahlen. Dafür übersenden Sie zeitgleich mit Ihrer Überweisung ein Zahlungsavis. Wenn Sie von uns als Zentrale/Filiale angelegt sind, benötigen Sie kein nach Betriebsnummern getrenntes Zahlungsavis.

Erläuterung

Haben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich Ihre Beiträge mit einer Sammelüberweisung gezahlt, benötigen wir als Minijob-Zentrale ein Zahlungsavis. Ein Zahlungsavis zeigt die Zuordnung einzelner Zahlungen einer Sammelüberweisung an. Mit Hilfe dieses Zahlungsavis kann die Minijob-Zentrale Ihre Beiträge den entsprechenden Betriebsnummern zuordnen und verbuchen.

Wenn Sie bei der Minijob-Zentrale als Zentrale/Filliale angelegt sind, müssen Sie kein nach Betriebsnummern getrenntes Zahlungsavis übersenden.

Verwandte Fragen

Woran liegt es, dass ich eine Mahnung erhalte, obwohl ich meine Beiträge rechtzeitig an die Minijob-Zentrale gezahlt habe?

Möglicherweise erfolgte die Zahlung Ihrer Beiträge wegen der Banklaufzeiten nicht fristgerecht. Als Tag der Zahlung gilt nämlich der Tag der Wertstellung. Ihre Beiträge für die Minijobs müssen spätestens am Fälligkeitstag bei uns auf dem Konto eingegangen und verbucht sein. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie eine Mahnung.

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Bin ich mit einem SEPA-Basislastschriftmandat im Zahlungsverzug, wenn meine Beiträge an die Minijob-Zentrale nicht rechtzeitig abgebucht wurden?

Haben Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für die Beitragszahlung im Einzugsverfahren entschieden, sind Sie auf der sicheren Seite. Liegt der Minijob-Zentrale zum Fälligkeitstermin Ihr SEPA-Basislastschriftmandat vor, gelten Ihre Beiträge aus dem Minijob als pünktlich gezahlt. Trotzdem müssen Beitragsnachweise pünktlich übermittelt werden.

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Was kann ich tun, wenn ich im Moment meine Beiträge nicht an die Minijob-Zentrale zahlen kann?

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber derzeit nicht in der Lage sind, die Beiträge für Ihre Minijobs zu zahlen, können Sie vor dem Fälligkeitstermin einen formlosen Antrag auf Stundung stellen. Den Stundungsantrag können Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch stellen. Am besten lassen Sie sich vorab dazu telefonisch beraten.

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