Häufige Fragen zu Beiträgen

Sie haben Fragen rund um das Thema Beiträge? Hier erhalten Sie die häufigsten Antworten.

Häufig gefragt zu Beiträgen

Wie kann ich der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen?

Wenn Sie als gewerblicher Arbeitgeber oder gewerbliche Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, brauchen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat. Mit dem Mandat geben Sie Ihr schriftliches Einverständnis, dass wir die Beiträge von Ihrem Bankkonto einziehen dürfen.

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Dürfen Arbeitgeber ihre Sozialabgaben für einen Minijobber vom Lohn abziehen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber berechnen Sie die Sozialabgaben ausgehend vom Lohn Ihrer Minijobber und zahlen diese an die Minijob-Zentrale. Sie dürfen Ihren Anteil der Abgaben dabei nicht vom Lohn der Minijobber abziehen. Nur den Eigenanteil eines rentenversicherungspflichtigen Minijobbers dürfen Sie vom Lohn einbehalten.

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Müssen für alle Minijobber Beiträge in die Krankenversicherung gezahlt werden?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für einen Minijob mit Verdienstgrenze nur zahlen,  wenn der Minijobber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Ist der Minijobber privat krankenversichert, fällt der Pauschalbeitrag nicht an.

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Wann müssen gewerbliche Arbeitgeber von Minijobbern Abgaben zahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre Abgaben für einen Minijob fristgerecht monatlich an die Minijob-Zentrale zahlen. Dafür gelten bestimmte Fälligkeitstermine. Die gesamten Abgaben für Minijobber sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem Ihr Minijobber die Beschäftigung ausübt.

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Alle Fragen zu Beiträgen

Dürfen Arbeitgeber ihre Sozialabgaben für einen Minijobber vom Lohn abziehen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber berechnen Sie die Sozialabgaben ausgehend vom Lohn Ihrer Minijobber und zahlen diese an die Minijob-Zentrale. Sie dürfen Ihren Anteil der Abgaben dabei nicht vom Lohn der Minijobber abziehen. Nur den Eigenanteil eines rentenversicherungspflichtigen Minijobbers dürfen Sie vom Lohn einbehalten.

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Müssen für alle Minijobber Beiträge in die Krankenversicherung gezahlt werden?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für einen Minijob mit Verdienstgrenze nur zahlen,  wenn der Minijobber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Ist der Minijobber privat krankenversichert, fällt der Pauschalbeitrag nicht an.

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Müssen Haushaltshilfen Beiträge für Minijobs zahlen?

Als Haushaltshilfe müssen Sie nur einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung übernehmen. Von der Rentenversicherungspflicht im Minijob und der Tragung dieses Beitrages können sie sich aber befreien lassen. Alle anderen Sozialabgaben für den Minijob übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber.

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Wieso muss ich den vollen Säumniszuschlag für einen Monat zahlen, wenn ich meine Beiträge an die Minijob-Zentrale nur einen Tag zu spät zahle?

Zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Beiträge nicht zum Ablauf des Fälligkeitstages, fällt ein Säumniszuschlag an. Die Minijob-Zentrale ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat des Verzugs zu erheben. Dieser beträgt 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags.

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Woran liegt es, dass ich eine Mahnung erhalte, obwohl ich meine Beiträge rechtzeitig an die Minijob-Zentrale gezahlt habe?

Möglicherweise erfolgte die Zahlung Ihrer Beiträge wegen der Banklaufzeiten nicht fristgerecht. Als Tag der Zahlung gilt nämlich der Tag der Wertstellung. Ihre Beiträge für die Minijobs müssen spätestens am Fälligkeitstag bei uns auf dem Konto eingegangen und verbucht sein. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie eine Mahnung.

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Bin ich mit einem SEPA-Basislastschriftmandat im Zahlungsverzug, wenn meine Beiträge an die Minijob-Zentrale nicht rechtzeitig abgebucht wurden?

Haben Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für die Beitragszahlung im Einzugsverfahren entschieden, sind Sie auf der sicheren Seite. Liegt der Minijob-Zentrale zum Fälligkeitstermin Ihr SEPA-Basislastschriftmandat vor, gelten Ihre Beiträge aus dem Minijob als pünktlich gezahlt. Trotzdem müssen Beitragsnachweise pünktlich übermittelt werden.

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Was kann ich tun, wenn ich im Moment meine Beiträge nicht an die Minijob-Zentrale zahlen kann?

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber derzeit nicht in der Lage sind, die Beiträge für Ihre Minijobs zu zahlen, können Sie vor dem Fälligkeitstermin einen formlosen Antrag auf Stundung stellen. Den Stundungsantrag können Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch stellen. Am besten lassen Sie sich vorab dazu telefonisch beraten.

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Kann ich meine Beiträge an die Minijob-Zentrale zusammen in einer Summe zahlen, wenn ich mehrere Beitragsnachweise für verschiedene Betriebsnummern habe?

Als gewerbliche Arbeitgeberin oder gewerblicher Arbeitgeber mit mehreren Betriebsnummern können Sie Ihre Beiträge in einer Summe an die Minijob-Zentrale zahlen. Dafür übersenden Sie zeitgleich mit Ihrer Überweisung ein Zahlungsavis. Wenn Sie von uns als Zentrale/Filiale angelegt sind, benötigen Sie kein nach Betriebsnummern getrenntes Zahlungsavis.

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Muss ich getrennte Beitragsnachweise erstellen, wenn ich sowohl sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit der KNAPPSCHAFT abrechne als auch Minijobber bei der Minijob-Zentrale?

Ja, als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie in diesem Fall zwei getrennte Beitragsnachweise erstellen. Ein Beitragsnachweis für Ihre Minijobber geht an die Minijob-Zentrale. Für Ihre sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer übermitteln Sie einen extra Betragsnachweis an die KNAPPSCHAFT.

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Wann müssen gewerbliche Arbeitgeber von Minijobbern Abgaben zahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre Abgaben für einen Minijob fristgerecht monatlich an die Minijob-Zentrale zahlen. Dafür gelten bestimmte Fälligkeitstermine. Die gesamten Abgaben für Minijobber sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem Ihr Minijobber die Beschäftigung ausübt.

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Wie kann ich der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen?

Wenn Sie als gewerblicher Arbeitgeber oder gewerbliche Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, brauchen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat. Mit dem Mandat geben Sie Ihr schriftliches Einverständnis, dass wir die Beiträge von Ihrem Bankkonto einziehen dürfen.

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Warum muss ich der Minijob-Zentrale meine Beitragsnachweise übermitteln und Abgaben bezahlen, bevor ich meine monatliche Lohnabrechnung mache?

Egal, wann Arbeitgeber Minijobbern das Arbeitsentgelt auszahlen, die Fälligkeit der Abgaben zur Minijob-Zentrale ist gesetzlich geregelt und immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem der Minijobber die Beschäftigung ausübt. Gezahlt werden die Abgaben auf das Arbeitsentgelt, auf das der Minijobber oder die Minijobberin in dem jeweiligen Kalendermonat einen Anspruch erworben hat.

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