Darf ich in meinem Minijob mehr als 556 Euro verdienen?
Als Minijobber oder Minijobberin können Sie in einzelnen Monaten auch mehr als 556 Euro verdienen. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob darf aber bei höchstens 556 Euro liegen. Wenn Sie das ganze Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 6.672 Euro im Jahr verdienen.
Erläuterung
Solange die jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro eingehalten wird, kann Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auch über 556 Euro liegen. Sie können also zum Beispiel in einem Monat 656 Euro verdienen und zum Ausgleich in einem anderen Monat nur 420 Euro. Solche Schwankungen des Verdienstes im Minijob sind in Ordnung.
Kein Minijob wenn der Verdienst extrem schwankt
Bei extremen Schwankungen des Verdienstes liegt kein Minijob vor. Denn extreme Schwankungen sind nicht im Sinne eines Minijobs. Arbeitet ein Minijobber wenige Monate im Jahr Vollzeit und den Rest des Jahres so wenig, dass er die Grenze von 6.672 Euro einhält, liegt kein durchgehender Minijob vor.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient von Januar bis März monatlich 1.702 Euro und von April bis Dezember monatlich 174 Euro. Insgesamt beträgt sein Jahresverdienst 6.672 Euro. Von Januar bis März liegt kein Minijob vor, sondern nur von April bis Dezember.
Obwohl der Arbeitnehmer die jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro einhält, liegt kein durchgehender Minijob vor. Ein solcher schwankender Verdienst entspricht nicht dem natürlichen Verlauf eines Minijobs. Dem Arbeitgeber wird unterstellt, dass er eine kurze dreimonatige Vollzeitbeschäftigung künstlich in die Länge gezogen hat, damit diese auf Jahressicht als Minijob gilt. Eine solche Beschäftigung kann durch die Minijob-Zentrale oder die Betriebsprüfung beanstandet werden. Wird nachträgliche eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt, führt dies zu Nachzahlungen.
Unvorhersehbares Überschreiten der 556 Euro Grenze möglich
Übersteigt der Jahresverdienst 6.672 Euro, weil sich Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auf mehr als 556 Euro erhöht, liegt in der Regel kein Minijob vor. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. In diesem Fall können Sie in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 556 Euro verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf aber maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.112 Euro - betragen. Wenn Sie die Grenze zweimal überschreiten, ist also statt 6.672 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.784 Euro möglich.
Als nicht vorhersehbar gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar.
Beispiel
Ein Minijobber übernimmt eine Krankheitsvertretung und verdient dadurch in einem Monat 1.112 Euro statt 556 Euro.
Die Beschäftigung ist weiterhin ein Minijob. Die Überschreitung der Verdienstgrenze ist unvorhersehbar und nur in einem Monat. Außerdem beträgt der Verdienst nicht mehr als 1.112 Euro.
Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?
Video | 6:41 min
In diesem YouTube-Video erklärt Marc alles Wissenswerte rund um das Thema "Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze". Als Minijobberin oder Minijobber ist es wichtig, die aktuelle Verdienstgrenze im Auge zu behalten. Diese beträgt ab dem 1. Januar 2025 556 Euro. Die Minijob-Verdienstgrenze steigt, wenn auch der Mindestlohn steigt. Doch was passiert eigentlich, wenn diese Grenze überschritten wird? Marc klärt darüber auf und gibt hilfreiche Informationen, was in solch einem Fall zu beachten ist.