Kann ich neben meinem Minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung machen?

Wenn Sie als Minijobberin oder Minijobber einen Minijob mit Verdienstgrenze haben, können Sie zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung als Zweitjob ausüben. Die Höhe des Lohns ist bei der kurzfristigen Beschäftigung unerheblich. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die beiden Beschäftigungen nicht bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben.

Verwandte Fragen

Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber mehrere Jobs hat?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre Minijobber bei Beschäftigungsbeginn befragen, ob diese noch weitere Jobs haben. Diese Informationen brauchen Sie zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung. Die Angaben der Minijobber erfassen Sie in einem Einstellungsfragebogen und fügen diesen den Entgeltunterlagen hinzu.

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Kann ein Minijobber beim gleichen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung machen?

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie nicht gleichzeitig einen Minijob mit Verdienstgrenze und eine kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ausüben. Denn dann liegt ein sogenanntes einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Auch ein Wechsel zwischen den Beschäftigungen ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

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Werden mehrere Minijobs zusammengerechnet?

Sie können mehrere Minijobs ausüben, wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Die Minijobs werden dann zusammengerechnet und dürfen die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro nicht übersteigen. Wenn die Verdienstgrenze nicht eingehalten wird, haben Sie keine Minijobs mehr, sondern versicherungspflichtige Beschäftigungen.

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