Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber mehrere Jobs hat?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre Minijobber bei Beschäftigungsbeginn befragen, ob diese noch weitere Jobs haben. Diese Informationen brauchen Sie zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung. Die Angaben der Minijobber erfassen Sie in einem Einstellungsfragebogen und fügen diesen den Entgeltunterlagen hinzu.

Erläuterung

Hat Ihr Minijobber oder Ihre Minijobber einen versicherungspflichtigen Hauptjob, darf er oder sie nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Wenn der Minijobber oder die Minijobberin einen weiteren Minijob mit Verdienstgrenze annimmt, wird der Verdienst aus dem Hauptjob und dem zusätzlichen Job zusammengerechnet. Der zusätzliche Job ist dann sozialversicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Die Meldung und Beitragszahlung für diese Jobs haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin dann an die zuständige Krankenkasse vorzunehmen.

Hat Ihr Minijobber oder Ihre Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung , kann er oder sie mehrere Minijobs gleichzeitig bei verschiedenen Arbeitgebern haben. Voraussetzung ist, dass die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro insgesamt eingehalten wird. Liegt der Verdienst über der Verdienstgrenze, sind alle Jobs versicherungspflichtig und damit keine Minijobs. In diesem Fall müssen Sie den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei der für sie zuständigen Krankenkasse anmelden.

Mehrere Minijobs bei einem Arbeitgeber nicht möglich

Wenn ein Minijobber oder eine Minijobberin für Sie mehrere Tätigkeiten ausübt,  werden diese in der Regel zusammengefasst und gelten als ein Beschäftigungsverhältnis statt mehrerer Minijobs. Das ist unabhängig davon, ob die Tätigkeiten unterschiedlich sind oder der Minijobber gar in verschiedenen Betrieben oder Betriebsteilen arbeitet.

Befreiung von der Rentenversicherung gilt für alle Minijobs 

Hat Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin mehrere Minijobs und lässt er oder sie sich in einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien, gilt die Befreiung für alle zeitgleich ausgeübten Minijobs. Über den Befreiungsantrag bei einem anderen Arbeitgeber muss Sie Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin - sowie alle weiteren Minijob-Arbeitgeber- informieren.

Verwandte Fragen

Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber arbeitsunfähig wird?

Ist Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin arbeitsunfähig erkrankt, hat er oder sie Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.  Damit Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dadurch keine unberechenbar hohen Kosten haben, sind Sie in der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See abgesichert.

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Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Als Minijobberin oder Minijobber haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Entscheidend für Ihren Urlaubsanspruch ist die Anzahl Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstage. 

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Wer haftet für einen Arbeitsunfall, den der Minijobber hat?

Bei einem Arbeitsunfall im Minijob sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Ansprüchen des oder der Verunfallten geschützt. In der Regel haften nicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Arbeitsunfall.

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