Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber mehrere Jobs hat?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre Minijobber bei Beschäftigungsbeginn befragen, ob diese noch weitere Jobs haben. Diese Informationen brauchen Sie zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung. Die Angaben der Minijobber erfassen Sie in einem Einstellungsfragebogen und fügen diesen den Entgeltunterlagen hinzu.
Erläuterung
Hat Ihr Minijobber oder Ihre Minijobber einen versicherungspflichtigen Hauptjob, darf er oder sie nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Wenn der Minijobber oder die Minijobberin einen weiteren Minijob mit Verdienstgrenze annimmt, wird der Verdienst aus dem Hauptjob und dem zusätzlichen Job zusammengerechnet. Der zusätzliche Job ist dann sozialversicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Die Meldung und Beitragszahlung für diese Jobs haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin dann an die zuständige Krankenkasse vorzunehmen.
Hat Ihr Minijobber oder Ihre Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung , kann er oder sie mehrere Minijobs gleichzeitig bei verschiedenen Arbeitgebern haben. Voraussetzung ist, dass die monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro insgesamt eingehalten wird. Liegt der Verdienst über der Verdienstgrenze, sind alle Jobs versicherungspflichtig und damit keine Minijobs. In diesem Fall müssen Sie den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei der für sie zuständigen Krankenkasse anmelden.
Mehrere Minijobs bei einem Arbeitgeber nicht möglich
Wenn ein Minijobber oder eine Minijobberin für Sie mehrere Tätigkeiten ausübt, werden diese in der Regel zusammengefasst und gelten als ein Beschäftigungsverhältnis statt mehrerer Minijobs. Das ist unabhängig davon, ob die Tätigkeiten unterschiedlich sind oder der Minijobber gar in verschiedenen Betrieben oder Betriebsteilen arbeitet.
Befreiung von der Rentenversicherung gilt für alle Minijobs
Hat Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin mehrere Minijobs und lässt er oder sie sich in einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien, gilt die Befreiung für alle zeitgleich ausgeübten Minijobs. Über den Befreiungsantrag bei einem anderen Arbeitgeber muss Sie Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin - sowie alle weiteren Minijob-Arbeitgeber- informieren.