Häufige Fragen zu mehreren Minijobs

Sie haben Fragen zu mehreren Minijobs? Hier erhalten Sie die häufigsten Antworten.

Häufig gefragt zu mehreren Minijobs

Was ist bei einem Minijob neben einer Teilzeitstelle zu beachten?

Die Teilzeitstelle ist in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.  Daneben können Sie bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Sobald Sie einen weiteren Minijob aufnehmen, wird der Verdienst aus Ihrer Teilzeitstelle - als Hauptjob -  und dem zusätzlichen Nebenjob zusammengerechnet. 

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Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber mehrere Jobs hat?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre Minijobber bei Beschäftigungsbeginn befragen, ob diese noch weitere Jobs haben. Diese Informationen brauchen Sie zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung. Die Angaben der Minijobber erfassen Sie in einem Einstellungsfragebogen und fügen diesen den Entgeltunterlagen hinzu.

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Werden mehrere Minijobs zusammengerechnet?

Sie können mehrere Minijobs ausüben, wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Die Minijobs werden dann zusammengerechnet und dürfen die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro nicht übersteigen. Wenn die Verdienstgrenze nicht eingehalten wird, haben Sie keine Minijobs mehr, sondern versicherungspflichtige Beschäftigungen.

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Was ist bei einem Minijob neben einer Teilzeitstelle zu beachten?

Die Teilzeitstelle ist in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.  Daneben können Sie bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Sobald Sie einen weiteren Minijob aufnehmen, wird der Verdienst aus Ihrer Teilzeitstelle - als Hauptjob -  und dem zusätzlichen Nebenjob zusammengerechnet. 

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Kann ich neben meinem Minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung machen?

Wenn Sie als Minijobberin oder Minijobber einen Minijob mit Verdienstgrenze haben, können Sie zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung als Zweitjob ausüben. Die Höhe des Lohns ist bei der kurzfristigen Beschäftigung unerheblich. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die beiden Beschäftigungen nicht bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben.

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Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber mehrere Jobs hat?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre Minijobber bei Beschäftigungsbeginn befragen, ob diese noch weitere Jobs haben. Diese Informationen brauchen Sie zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung. Die Angaben der Minijobber erfassen Sie in einem Einstellungsfragebogen und fügen diesen den Entgeltunterlagen hinzu.

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Kann ein Minijobber beim gleichen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung machen?

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie nicht gleichzeitig einen Minijob mit Verdienstgrenze und eine kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ausüben. Denn dann liegt ein sogenanntes einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Auch ein Wechsel zwischen den Beschäftigungen ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

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Werden mehrere Minijobs zusammengerechnet?

Sie können mehrere Minijobs ausüben, wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Die Minijobs werden dann zusammengerechnet und dürfen die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro nicht übersteigen. Wenn die Verdienstgrenze nicht eingehalten wird, haben Sie keine Minijobs mehr, sondern versicherungspflichtige Beschäftigungen.

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Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich einen Minijob annehme?

Ein Minijob als Nebenjob muss von Ihrem Arbeitgeber nicht zwingend genehmigt werden. Jedoch müssen Sie Ihren Arbeitgeber über den Nebenjob informieren, wenn dieser die Interessen Ihres Arbeitgebers berührt. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können Abweichendes regeln und die Anzeige bzw. Genehmigung jedes Nebenjobs vorsehen.

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