Muss die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) für Minijobber in der Jahresmeldung für 2021 angegeben werden ?
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin geben Sie die Steueridentifikationsnummer Ihrer gewerblichen Minijobber auch in der Jahresmeldung für 2021 an, die Sie im Jahr 2022 übermitteln. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie die Steueridentifikationsnummer in allen Entgeltmeldungen, also auch in der Abmeldung, angeben.