Häufige Fragen zum Thema Mutterschaft

Sie haben Fragen rund um das Thema Mutterschaft? Hier erhalten Sie die häufigsten Antworten.

Häufige Fragen zum Thema Mutterschaft

Was passiert bei einem Beschäftigungsverbot im Minijob?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihren Minijobberinnen bei einem Beschäftigungsverbot vor Beginn der normalen Mutterschutzfrist den durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate weiterzahlen. Man spricht dann vom sogenannten Mutterschutzlohn. Die Kosten der Lohnfortzahlung bekommen Sie von der Arbeitgeberversicherung erstattet.

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Wie melde ich der Minijob-Zentrale, dass eine Minijobberin schwanger ist?

Die Schwangerschaft selbst, müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin nicht melden. Jedoch müssen Sie im Zusammenhang mit der Schwangerschaft Ihrer Minijobberin Meldungen machen, wenn sie z. B. Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezieht oder Ihre Minijobberin oder Ihr Minijobber Elternzeit in Anspruch nimmt.

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Haben Minijobberinnen Anspruch auf Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbotes?

Ein Beschäftigungsverbot darf keinen Verdienstausfall zur Folge haben. Daher erhalten Sie als schwangere Minijobberin während eines Beschäftigungsverbotes Lohnfortzahlung. Diese Lohnfortzahlung wird Mutterschutzlohn genannt und errechnet sich aus Ihrem durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Kalendermonate vor der Schwangerschaft.

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