Wie viel darf ein Rentner im Minijob verdienen?

Für Rentner gelten die normalen Minijob-Regelungen. Sie dürfen durchschnittlich im Monat maximal 538 Euro verdienen. Über ein ganzes Jahr können Sie mit einem Minijob also bis zu 6.456 Euro verdienen. Für Bezieher einer Altersrente gilt keine Hinzuverdienstgrenze.

Erläuterung

Bezieher einer Altersrente dürfen so viel dazuverdienen, wie sie möchten. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Regelsaltersgrenze bereits erreicht haben oder nicht. Die Rentenbezüge werden nicht gekürzt. Sie können als Rentnerin oder Rentner also sowohl einen Minijob als auch einen Job mit einem Verdienst von mehr als 538 Euro im Monat ausüben.

Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung oder die Knappschaftsausgleichsleistung beziehen, gelten Hinzuverdienstgrenzen. Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist jedoch immer rentenunschädlich.

Verwandte Fragen

Darf ein Rentner mehrere Minijobs haben?

Als Rentnerin oder Rentner können Sie mehrere Minijobs haben, wenn Sie insgesamt im Monat durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro verdienen. Liegt Ihr Verdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr. Dies gilt nur, wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben.

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Um wie viel steigt die Rente, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt?

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder Minijobber zahlen Sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Sie profitieren von den Vorteilen der gesetzlichen Rentenversicherung: Ihr Verdienst aus einem Minijob wird zum Beispiel in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Ihre Rente erhöht sich dadurch geringfügig.

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