Darf ein Rentner mehrere Minijobs haben?
Als Rentnerin oder Rentner können Sie mehrere Minijobs haben, wenn Sie insgesamt im Monat durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro verdienen. Liegt Ihr Verdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr. Dies gilt nur, wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben.
Erläuterung
Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner noch einen versicherungspflichtigen Hauptjob haben, dürfen Sie daneben nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Sobald Sie einen weiteren Minijob mit Verdienstgrenze aufnehmen, wird der Verdienst aus Ihrem Hauptjob und dem zusätzlichen Job zusammengerechnet. Der zusätzliche Job wird dann sozialversicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Die Beurteilung der zweiten Nebenbeschäftigung in den einzelnen Versicherungszweigen ist letztendlich aber auch abhängig von der Art der Rente.
Hinzuverdienstgrenze muss im Blick behalten werden
Für einige Rentenbezieher gelten Hinzuverdienstgrenzen, die Sie bei der Ausübung eines oder mehrerer Minijobs im Blick haben sollten. Wie hoch Ihr Hinzuverdienst neben Ihrer Rente sein darf, hängt von Ihrer Rentenart ab.
Kurzfristige Beschäftigung zusätzlich möglich
Sie haben als Rentnerin oder Rentner auch die Möglichkeit, eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Dies ist sogar möglich, wenn Sie bereits eine Hauptbeschäftigung und einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Die Höhe des Verdienstes spielt bei einer kurzfristigen Beschäftigung keine Rolle. Ein kurzfristiger Minijob liegt jedoch nur vor, wenn die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird, was bei einem Rentner in der Regel nicht der Fall ist. Sie müssen aber auch hier auf die Hinzuverdienstgrenze für Ihre Rente achten.