Um wie viel steigt die Rente, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt?

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder Minijobber zahlen Sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Sie profitieren von den Vorteilen der gesetzlichen Rentenversicherung: Ihr Verdienst aus einem Minijob wird zum Beispiel in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Ihre Rente erhöht sich dadurch geringfügig.

Erläuterung

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder Minijobber zahlen Sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Im gewerblichen Bereich beträgt Ihr Eigenanteil 3,6 Prozent. Im Privathaushalt sind es 13,6 Prozent.

Durch Ihren Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung profitieren Sie von den Vorteilen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Verdienst aus Ihrem Minijob in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wird. Dadurch erhöht sich ihre Rente geringfügig. Außerdem erwerben Sie als Minijobberin oder Minijobber mit Ihren Beiträgen zur Rentenversicherung die volle Anrechnung Ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.

Haben Sie sich als Minijobberin oder Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wirkt sich der Verdienst aus Ihrem Minijob etwas weniger rentensteigernd aus. Nur der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung Ihres Arbeitgebers wird bei der Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt. Auch Ihre Beschäftigungszeit wird nur anteilig berücksichtigt.

Erhöhung der Rente durch einen Minijob im gewerblichen Bereich

Bei einem monatlichen Verdienst von 538 Euro liegt der Eigenbeitrag der Minijobber deshalb bei 19,37 Euro pro Monat. Dabei steigt die monatliche Rente mit jedem Jahr in einem Minijob um 5,35 Euro. Wenn der Minijobber sich befreien lässt und nur der Arbeitgeber seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlt, erhöht ein Jahr Minijob die monatliche Rente um rund 4,32 Euro.

Minijob und Rente: Einzahlen lohnt sich. Mythos oder Wahrheit?

Video | 3:28

Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt dir Marc hier im Video!

Verwandte Fragen

Müssen für Beamte, die einen Minijob haben, auch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?

Für Beamte mit einem Minijob mit Verdienstgrenze zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Beamte sind aber über ein eigenes Versorgungssystem abgesichert. Daher lohnt es sich für Beamte meistens, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. 

Vollständige Antwort anzeigen

Kann ich von jedem noch so kleinen Gehalt in die Rentenversicherung einzahlen?

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weniger als 175 Euro im Monat verdienen, müssen Sie in Ihrem Minijob einen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser beträgt 32,55 Euro im Monat und berechnet sich aus einem Verdienst von 175 Euro – die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. 

Vollständige Antwort anzeigen

Welcher Beitrag muss bei Rentenversicherungspflicht gezahlt werden?

Für Minijobs zahlen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Ihr Minijobber trägt bei Rentenversicherungspflicht einen Eigenanteil von 3,6 Prozent (bzw. 13,6 Prozent im Privathaushalt). Sie halten diesen Eigenanteil vom Lohn ein und leiten ihn mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale weiter.

Vollständige Antwort anzeigen