Was ist ein Rentenbezieher?
Sie sind Rentenbezieher, wenn Sie monatlich eine Rente aus Ihrem eigenen Versichertenkonto von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Dies trifft zu, wenn Sie eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten. Für Rentenbezieher mit einem Minijob gelten besondere Regelungen.
Erläuterung
Wenn Sie eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, erhalten Sie einen Rentenausweis. Mit diesem Ausweis können Sie Ihren Status als Rentenbezieher nachweisen.
Für Bezieher einer Altersvollrente gelten im Minijob besondere Regelungen.
Hinzuverdienstgrenze für Bezieher einer Altersrente
Bezieher einer Altersrente dürfen so viel dazuverdienen, wie sie möchten. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben oder nicht. Die Rentenbezüge werden nicht gekürzt. Sie können als Rentnerin oder Rentner also sowohl einen Minijob als auch einen Job mit einem Verdienst von mehr als 556 Euro im Monat ausüben.
Wichtig ist jedoch, dass für einen Minijob auch weiterhin die Verdienstgrenze von durchschnittlich 556 Euro im Monat gilt. Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es hingegen keine Verdienstbeschränkung.
Auswirkungen für einen Minijob
Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Rentenbezieher, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Minijob ausüben, sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zahlen also keinen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung. Lediglich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlen den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent.
Minijobberinnen und Minijobber können nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann zahlen sie eigene Beiträge zur Rentenversicherung, die sich - genau wie der Pauschalbeitrag der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers - rentensteigernd auswirken.