Wo kann ich mich über Corona-Regelungen informieren?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Fragen- und Antwortenkatalog zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus erstellt. Dort finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber Antworten auf ihre Fragen rund um das Thema Coronavirus und Arbeitsrecht.

Verwandte Fragen

Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber arbeitsunfähig wird?

Ist Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin arbeitsunfähig erkrankt, hat er oder sie Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.  Damit Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dadurch keine unberechenbar hohen Kosten haben, sind Sie in der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See abgesichert.

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Sind die Regeln für Minijobs im Gewerbe und Haushalt gleich?

Minijobber können sowohl im gewerblichen Bereich als auch in einem Haushaltsjob arbeiten. Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale. Die Regeln zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Minijobs sind unabhängig vom Arbeitgeber aber immer gleich.

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Wo können Minijobber Fragen zum Arbeitsrecht stellen?

Als Sozialversicherungsträger informiert Sie die Minijob-Zentrale über Ihre Rechte im Minijob. Zu diesen Arbeitsrechten zählen zum Beispiel der Anspruch auf bezahlten Urlaub oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sollten Sie individuelle Fragen haben, können Sie sich an das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden.

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