Sind die Regeln für Minijobs im Gewerbe und Haushalt gleich?
Minijobber können sowohl im gewerblichen Bereich als auch in einem Haushaltsjob arbeiten. Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale. Die Regeln zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Minijobs sind unabhängig vom Arbeitgeber aber immer gleich.
Teilen
Erläuterung
Die Abgaben im Haushaltsjob sind für die Arbeitgeber deutlich günstiger als im gewerblichen Bereich und auch die Anmeldung ist über den Haushaltsscheck besonders einfach.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Fällt ein Arbeitstag Ihrer Minijobber auf einen gesetzlichen Feiertag, dürfen Sie Ihre Minijobber nicht an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeiten lassen. Ihre Minijobber müssen an Feiertagen ihrer Arbeit nicht nachgehen und als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihnen den Verdienst weiterzahlen.
Die Teilzeitstelle ist in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Daneben können Sie bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Sobald Sie einen weiteren Minijob aufnehmen, wird der Verdienst aus Ihrer Teilzeitstelle - als Hauptjob - und dem zusätzlichen Nebenjob zusammengerechnet.
Als Minijobberin oder Minijobber haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage Urlaub im Jahr zu. Entscheidend für Ihren Urlaubsanspruch ist die Anzahl Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstage.