Als Arbeitgeber habe ich keine Steuernummer vom Finanzamt. Wie melde ich meine Minijobber?

Vereinzelt kann es vorkommen, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin keine Steuernummer vom Finanzamt erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ihren Sitz im Ausland haben oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Dann können Sie das entsprechende Feld in der Meldung zur Sozialversicherung ausnullen.

Erläuterung

Was für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt

Wenn Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft Arbeitnehmer beschäftigen und deren Verdienst nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuern, sind Sie verpflichtet, eine Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben. Eine Lohnsteuer-Anmeldung ist auch abzugeben, wenn Sie den Verdienst Ihrer Minijobber mit der pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent versteuern. In diesen Fällen wird Ihnen dann eine Steuernummer zugeteilt.

Erheben Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft dagegen ausschließlich die Lohnsteuer mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von insgesamt zwei Prozent auf den Verdienst Ihrer Minijobber, sind Sie nicht verpflichtet, eine Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben. In diesem Fall erhalten Sie keine Steuernummer.

Verwandte Fragen

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer ist eine Zuordnungsnummer, unter der das Finanzamt alle steuerlichen Daten einer natürlichen oder juristischen Person verwaltet und aufbewahrt. Sie wird von dem jeweils zuständigen Finanzamt zugeteilt. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie Ihre Steuernummer in allen Entgeltmeldungen an die Minijob-Zentrale übermitteln.

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Was können Arbeitgeber eines Minijobbers von der Steuer absetzen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eines Minijobbers im Privathaushalt können Sie die entstandenen Kosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Dazu machen Sie entsprechende Angaben in Ihrer Steuererklärung. 20 Prozent der Kosten werden Ihnen dann von der Einkommensteuer abgezogen, maximal aber 510 Euro im Jahr.

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Dürfen Arbeitgeber ihre Sozialabgaben für einen Minijobber vom Lohn abziehen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber berechnen Sie die Sozialabgaben ausgehend vom Lohn Ihrer Minijobber und zahlen diese an die Minijob-Zentrale. Sie dürfen Ihren Anteil der Abgaben dabei nicht vom Lohn der Minijobber abziehen. Nur den Eigenanteil eines rentenversicherungspflichtigen Minijobbers dürfen Sie vom Lohn einbehalten.

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