Als Arbeitgeber habe ich keine Steuernummer vom Finanzamt. Wie melde ich meine Minijobber?
Vereinzelt kann es vorkommen, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin keine Steuernummer vom Finanzamt erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ihren Sitz im Ausland haben oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Dann können Sie das entsprechende Feld in der Meldung zur Sozialversicherung ausnullen.
Erläuterung
Was für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt
Wenn Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft Arbeitnehmer beschäftigen und deren Verdienst nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuern, sind Sie verpflichtet, eine Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben. Eine Lohnsteuer-Anmeldung ist auch abzugeben, wenn Sie den Verdienst Ihrer Minijobber mit der pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent versteuern. In diesen Fällen wird Ihnen dann eine Steuernummer zugeteilt.
Erheben Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft dagegen ausschließlich die Lohnsteuer mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von insgesamt zwei Prozent auf den Verdienst Ihrer Minijobber, sind Sie nicht verpflichtet, eine Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben. In diesem Fall erhalten Sie keine Steuernummer.