Was können Arbeitgeber eines Minijobbers von der Steuer absetzen?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eines Minijobbers im Privathaushalt können Sie die entstandenen Kosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Dazu machen Sie entsprechende Angaben in Ihrer Steuererklärung. 20 Prozent der Kosten werden Ihnen dann von der Einkommensteuer abgezogen, maximal aber 510 Euro im Jahr.
Erläuterung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eines Minijobbers im Privathaushalt profitieren Sie nicht nur von günstigen Abgaben, sondern auch von einer Steuerermäßigung.
Steuerermäßigung für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe
Geben Sie als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber die Kosten für eine Haushaltshilfe in Ihrer Steuererklärung an, werden Ihnen 20 Prozent dieser Kosten von der Einkommensteuer abgezogen, maximal 510 Euro im Jahr.
Dieser Steuervorteil ist in der Regel sogar höher als die Abgaben, die Sie an die Minijob-Zentrale zahlen.
Wie Sie den Steuervorteil berechnet und was Sie als Nachweis benötigen, erfahren Sie hier.
Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten
Wenn Sie als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber einen Minijobber zur Betreuung Ihres Kindes beschäftigen, können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.
Wenn Sie die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe absetzen, können Sie jedoch nicht gleichzeitig auch die 20 Prozent Steuerermäßigung für den Haushalts-Minijob geltend machen.
Welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben gelten, erfahren Sie hier.