Woher bekommt ein Minijobber einen Versicherungsnummernachweis mit Versicherungsnummer?

Die Versicherungsnummer erhält seit 2005 jeder Bürger bei seiner Geburt. Sie gilt ein Leben lang. Haben Sie also noch keinen Versicherungsnummernachweis (oder früher Sozialversicherungsausweis) mit Ihrer Versicherungsnummer, erhalten Sie diese automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen.

Erläuterung

Der Versicherungsnummernachweis enthält Ihren Vornamen und Namen sowie Ihre Versicherungsnummer. Wenn Sie einen Minijob aufnehmen, können Sie den Versicherungsnummernachweis Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Sollten Sie Ihren Versicherungsnummernachweis (oder den früheren Sozialversicherungsausweis) verloren oder sollte sich Ihr Name geändert haben, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse einen neuen Versicherungsnummernachweis beantragen.

Verwandte Fragen

Was ist der Versicherungsnummernachweis (früher Sozialversicherungsausweis)?

Der Sozialversicherungsausweis wurde durch den Versicherungsnummernachweis ersetzt. Der Versicherungsnummernachweis enthält Ihren Vornamen und Nachnamen sowie Ihre Versicherungsnummer. Wenn Sie einen Minijob aufnehmen, können Sie den Versicherungsnummernachweis Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

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Dürfen Arbeitgeber ihre Sozialabgaben für einen Minijobber vom Lohn abziehen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber berechnen Sie die Sozialabgaben ausgehend vom Lohn Ihrer Minijobber und zahlen diese an die Minijob-Zentrale. Sie dürfen Ihren Anteil der Abgaben dabei nicht vom Lohn der Minijobber abziehen. Nur den Eigenanteil eines rentenversicherungspflichtigen Minijobbers dürfen Sie vom Lohn einbehalten.

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Wie kann ich der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen?

Wenn Sie als gewerblicher Arbeitgeber oder gewerbliche Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, brauchen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat. Mit dem Mandat geben Sie Ihr schriftliches Einverständnis, dass wir die Beiträge von Ihrem Bankkonto einziehen dürfen.

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