Was ist der Versicherungsnummernachweis (früher Sozialversicherungsausweis)?
Der Sozialversicherungsausweis wurde durch den Versicherungsnummernachweis ersetzt. Der Versicherungsnummernachweis enthält Ihren Vornamen und Nachnamen sowie Ihre Versicherungsnummer. Wenn Sie einen Minijob aufnehmen, können Sie den Versicherungsnummernachweis Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Erläuterung
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber braucht Ihre Versicherungsnummer, da diese in den Meldungen zur Sozialversicherung anzugeben ist.
Die Versicherungsnummer erhält seit 2005 grundsätzlich jeder Bürger bei seiner Geburt. Sie gilt ein Leben lang. Haben Sie noch keinen Versicherungsnummernachweis (oder früher Sozialversicherungsausweis) mit Ihrer Versicherungsnummer, erhalten Sie diesen automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen.
Sollten Sie Ihren Versicherungsnummernachweis (oder den früheren Sozialversicherungsausweis) verloren oder sollte sich Ihr Name geändert haben, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse einen neuen Versicherungsnummernachweis beantragen.
Arbeitgeber können Versicherungsnummer abfragen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie die Versicherungsnummer mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihrer Ausfüllhilfe direkt bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung abfragen, wenn Ihr Minijobber die Versicherungsnummer nicht selbst mitteilt.