Wann muss ich die Steuernummer im Haushaltsscheck eintragen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung eines Minijobbers immer Ihre Steuernummer im Haushaltsscheck angeben. Dies ist unabhängig davon, für welche Art der Besteuerung des Minijobs Sie sich entscheiden. Ihre Steuernummer können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.

Verwandte Fragen

Woher bekommt ein Minijobber einen Versicherungsnummernachweis mit Versicherungsnummer?

Die Versicherungsnummer erhält seit 2005 jeder Bürger bei seiner Geburt. Sie gilt ein Leben lang. Haben Sie also noch keinen Versicherungsnummernachweis (oder früher Sozialversicherungsausweis) mit Ihrer Versicherungsnummer, erhalten Sie diese automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen.

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Als Arbeitgeber habe ich keine Steuernummer vom Finanzamt. Wie melde ich meine Minijobber?

Vereinzelt kann es vorkommen, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin keine Steuernummer vom Finanzamt erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ihren Sitz im Ausland haben oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Dann können Sie das entsprechende Feld in der Meldung zur Sozialversicherung ausnullen.

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Müssen Arbeitgeber von Haushaltshilfen die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) melden?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) Ihrer Haushaltshilfe in der Regel nicht melden. Die Minjob-Zentrale erfragt die IdNr Ihrer Haushaltshilfe nur in den Fällen, in denen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auf dem Haushaltsscheck Pauschsteuer „Nein“ angegeben haben.

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