Die Versicherungsnummer erhält seit 2005 jeder Bürger bei seiner Geburt. Sie gilt ein Leben lang. Haben Sie also noch keinen Versicherungsnummernachweis (oder früher Sozialversicherungsausweis) mit Ihrer Versicherungsnummer, erhalten Sie diese automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen.
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Vereinzelt kann es vorkommen, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin keine Steuernummer vom Finanzamt erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ihren Sitz im Ausland haben oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Dann können Sie das entsprechende Feld in der Meldung zur Sozialversicherung ausnullen.
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Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) Ihrer Haushaltshilfe in der Regel nicht melden. Die Minjob-Zentrale erfragt die IdNr Ihrer Haushaltshilfe nur in den Fällen, in denen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auf dem Haushaltsscheck Pauschsteuer „Nein“ angegeben haben.
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