Können Haushaltshilfen auch in Ferienwohnungen oder vermieteten Eigentumswohnungen arbeiten?
Wenn Ihre Haushaltshilfe in Ihrer Ferienwohnung arbeitet, kann ein Haushaltsjob vorliegen. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie die Ferienwohnung ausschließlich für private Zwecke nutzen. Vermieten oder verpachten Sie die Ferienwohnung, liegt kein Haushaltsjob vor. Sie können Ihre Haushaltshilfe dann nicht über das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
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Erläuterung
Erzielen Sie mit Ihrer Ferienwohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, handelt es sich nicht mehr um einen Privathaushalt im engeren Sinne. Voraussetzung für das Haushaltsscheck-Verfahren ist aber, dass derBeschäftigungsort der Privathaushalt ist. Nur dann gilt eine Tätigkeit als haushaltsnah. Da diese Voraussetzung dann nicht erfüllt ist, kann das Haushaltsscheck-Verfahren nicht angewendet werden. Der Minijob ist dann über das normale Meldeverfahren für Minijobs im Gewerbe anzumelden.
Das gilt auch, wenn die Haushaltshilfe in einer vermieteten Eigentumswohnung arbeitet. Hier stehen kommerzielle Interessen im Vordergrund und eine Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens ist ebenfalls nicht möglich.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Für die Anmeldung eines Minijobs benötigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer Ihrer Minijobber. Diese entnehmen Sie bitte dem Versicherungsnummernachweis Ihres Minijobbers. Liegt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer nicht vor, können Sie diese maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Anmeldung Ihrer Minijobber spätestens 6 Wochen nach dem Beginn des Minijobs bei der Minijob-Zentrale vornehmen.
Bestimmte Branchen sind aber zu einer Sofortmeldung verpflichtet. Die Sofortmeldung müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung abgeben.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt können Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. Wichtig ist, dass Sie jede Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden und Beiträge für diese zahlen. Die Verdienstgrenze gilt nicht für Sie als Arbeitgeber, sondern für jeden einzelnen Minijobber.