Was ist ein Beitragssatz?

Mit dem Begriff Beitragssatz ist der prozentuale Anteil gemeint, den Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vom Verdienst Ihres Minijobbers für die jeweilige Abgabe berechnen und an die Minijob-Zentrale abführen. Sie zahlen Sie zum Beispiel einen pauschalen Beitragssatz zur Renten- sowie zur Krankenversicherung.

Erläuterung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Abgaben an die Minijob-Zentrale zahlen. Diese berechnen sich nach dem Verdienst Ihrer Minijobberin oder Ihres Minijobbers. Die Höhe bestimmt sich nach einem Beitragssatz. Der Beitragssatz gibt somit den prozentualen Anteil am Verdienst Ihrer Minijobberin oder Ihres Minijobbers an, den Sie für die jeweilige Abgabe abführen.

Für gewerbliche Arbeitgeber beträgt der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 13 Prozent des Verdienstes Ihrer Minijobberin oder ihres Minijobbers. Der Beitragssatz für den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Gewerbe 15 Prozent.

Lesen Sie hier, welche Abgaben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Ihre Minijobber im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt zahlen.

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