Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Die Geringfügigkeitsgrenze gibt an, wie viel Minijobberinnen und Minijobber mit einem Minijob mit Verdienstgrenze durchschnittlich im Monat verdienen dürfen. Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Zurzeit liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 538 Euro im Monat bzw. 6.456 Euro im Jahr.
Erläuterung
Seit dem 1. Oktober 2022 gibt es eine neue, dynamische Geringfügigkeitsgrenze. Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich dabei am gesetzlichen Mindestlohn und an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze. Die Formel lautet: Mindestlohn x 130 : 3 (auf volle Euro aufgerundet).
Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde beträgt die Geringfügigkeitsgrenze im Minijob derzeit also 538 Euro im Monat.
Maßgebend für die Beurteilung eines Minijobs ist jedoch nicht die wöchentliche Arbeitszeit, sondern der regelmäßige monatliche Verdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen gilt lediglich als Grundlage zur Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze.
Ein Minijob mit Verdienstgrenze liegt vor, wenn der monatliche Verdienst regelmäßig nicht mehr als 538 Euro beträgt. Eine Minijobberin oder ein Minijobber kann also auch mehr als 10 Stunden in der Woche arbeiten, solange der durchschnittliche Verdienst pro Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.