Warum muss ich der Minijob-Zentrale meine Beitragsnachweise übermitteln und Abgaben bezahlen, bevor ich meine monatliche Lohnabrechnung mache?
Egal, wann Arbeitgeber Minijobbern das Arbeitsentgelt auszahlen, die Fälligkeit der Abgaben zur Minijob-Zentrale ist gesetzlich geregelt und immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem der Minijobber die Beschäftigung ausübt. Gezahlt werden die Abgaben auf das Arbeitsentgelt, auf das der Minijobber oder die Minijobberin in dem jeweiligen Kalendermonat einen Anspruch erworben hat.
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Erläuterung
Mit dem Beitragsnachweis teilen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber - rechtzeitig vor dem Zahlungstermin - die Summe der Abgaben mit, die sie insgesamt für alle Minijobber für einen Kalendermonat zahlen werden. Damit weisen Sie Ihre Abgaben nicht personengebunden, sondern als Gesamtbetrag aus.
Bitte übermitteln Sie den Beitragsnachweis rechtzeitig vor der Fälligkeit der Abgaben - Auch dann, wenn der Einreichungstag ein Sonn- oder Feiertag ist. Trifft Ihr Beitragsnachweis verspätet ein, schätzt die Minijob-Zentrale die voraussichtliche Höhe Ihrer Beitragsschuld.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Wenn Sie als gewerblicher Arbeitgeber oder gewerbliche Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, brauchen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat. Mit dem Mandat geben Sie Ihr schriftliches Einverständnis, dass wir die Beiträge von Ihrem Bankkonto einziehen dürfen.
Ja, als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie in diesem Fall zwei getrennte Beitragsnachweise erstellen. Ein Beitragsnachweis für Ihre Minijobber geht an die Minijob-Zentrale. Für Ihre sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer übermitteln Sie einen extra Betragsnachweis an die KNAPPSCHAFT.
Als gewerbliche Arbeitgeberin oder gewerblicher Arbeitgeber mit mehreren Betriebsnummern können Sie Ihre Beiträge in einer Summe an die Minijob-Zentrale zahlen. Dafür übersenden Sie zeitgleich mit Ihrer Überweisung ein Zahlungsavis. Wenn Sie von uns als Zentrale/Filiale angelegt sind, benötigen Sie kein nach Betriebsnummern getrenntes Zahlungsavis.