Darf ich in meinem Minijob mehr als 538 Euro verdienen?
Als Minijobber oder Minijobberin können Sie in einzelnen Monaten auch mehr als 538 Euro verdienen. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob darf aber bei höchstens 538 Euro liegen. Wenn Sie das ganze Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 6.456 Euro im Jahr verdienen.
Erläuterung
Solange die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro eingehalten wird, kann Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auch über 538 Euro liegen. Sie können also zum Beispiel in einem Monat 656 Euro verdienen und zum Ausgleich in einem anderen Monat nur 420 Euro. Solche Schwankungen des Verdienstes im Minijob sind in Ordnung.
Kein Minijob wenn der Verdienst extrem schwankt
Bei extremen Schwankungen des Verdienstes liegt kein Minijob vor. Denn extreme Schwankungen sind nicht im Sinne eines Minijobs. Arbeitet ein Minijobber wenige Monate im Jahr Vollzeit und den Rest des Jahres so wenig, dass er die Grenze von 6.456 Euro einhält, liegt kein durchgehender Minijob vor.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient von Januar bis März monatlich 1.702 Euro und von April bis Dezember monatlich 150 Euro. Insgesamt beträgt sein Jahresverdienst 6.456 Euro. Von Januar bis März liegt kein Minijob vor, sondern nur von April bis Dezember.
Obwohl der Arbeitnehmer die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro einhält, liegt kein durchgehender Minijob vor. Ein solcher schwankender Verdienst entspricht nicht dem natürlichen Verlauf eines Minijobs. Dem Arbeitgeber wird unterstellt, dass er eine kurze dreimonatige Vollzeitbeschäftigung künstlich in die Länge gezogen hat, damit diese auf Jahressicht als Minijob gilt. Eine solche Beschäftigung kann durch die Minijob-Zentrale oder die Betriebsprüfung beanstandet werden. Wird nachträgliche eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt, führt dies zu Nachzahlungen.
Unvorhersehbares Überschreiten der 538 Euro Grenze möglich
Übersteigt der Jahresverdienst 6.456 Euro, weil sich Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auf mehr als 538 Euro erhöht, liegt in der Regel kein Minijob vor. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. In diesem Fall können Sie in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 538 Euro verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf aber maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro - betragen. Wenn Sie die Grenze zweimal überschreiten, ist also statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.
Als nicht vorhersehbar gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar.
Beispiel
Ein Minijobber übernimmt eine Krankheitsvertretung und verdient dadurch in einem Monat 1.076 Euro statt 538 Euro.
Die Beschäftigung ist weiterhin ein Minijob. Die Überschreitung der Verdienstgrenze ist unvorhersehbar und nur in einem Monat. Außerdem beträgt der Verdienst nicht mehr als 1.076 Euro.
Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?
Video | 4:44 min
Fragst du dich auch, was beim Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze passiert? Zu Recht! Es kann ja durchaus sein, dass in einem Monat mal mehr Arbeit anfällt und man die Minijob-Grenze überschreitet. Worauf du dabei achten solltest und welche Regelungen es gibt, erklärt dir Marc in diesem Video!
+++Zum Stand in unserem Video haben sich folgende Änderungen ergeben+++
Zum 1. Januar 2024 hat sich die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich erhöht. Die neue Jahresverdienstgrenze im Minijob liegt nun entsprechend bei 6.456 Euro statt bisher 6.240 Euro. Das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze liegt im Jahr 2024 bei 1.076 Euro.