Was ist bei einem Minijob neben einer Teilzeitstelle zu beachten?

Die Teilzeitstelle ist in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.  Daneben können Sie bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Sobald Sie einen weiteren Minijob aufnehmen, wird der Verdienst aus Ihrer Teilzeitstelle - als Hauptjob -  und dem zusätzlichen Nebenjob zusammengerechnet. 

Erläuterung

Eine Teilzeitstelle ist in der Regel in allen Sozialversicherungszweigen versicherungspflichtig. Das bedeutet, die Teilzeitstelle ist kein Minijob. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst in der Teilzeitstelle beträgt also mehr als 538 Euro und die Beschäftigung wird an mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ausgeübt.

Neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstelle dürfen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen nur einen Minijob mit einem durchschnittlichen Verdienst bis zu 538 Euro im Monat ausüben. Jeder zusätzliche Minijob mit Verdienstgrenze wird mit der Teilzeitstelle zusammengerechnet. Der zuerst aufgenommene Minijob bleibt ein Minijob. Der zusätzliche Nebenjob ist dann mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn der Verdienst aus den Minijobs zusammen bei maximal 538 Euro im Monat liegt

Verwandte Fragen

Was ist eine Hauptbeschäftigung?

Eine Hauptbeschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehr als geringfügig beschäftigt ist. Der monatliche Verdienst beträgt also mehr als 538 Euro und die Beschäftigung wird an mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ausgeübt. Eine Hauptbeschäftigung ist kein Minijob und sozialversicherungspflichtig.

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Kann ich neben meinem Minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung machen?

Wenn Sie als Minijobberin oder Minijobber einen Minijob mit Verdienstgrenze haben, können Sie zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung als Zweitjob ausüben. Die Höhe des Lohns ist bei der kurzfristigen Beschäftigung unerheblich. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die beiden Beschäftigungen nicht bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben.

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Was muss ich beachten, wenn ein Minijobber mehrere Jobs hat?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre Minijobber bei Beschäftigungsbeginn befragen, ob diese noch weitere Jobs haben. Diese Informationen brauchen Sie zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung. Die Angaben der Minijobber erfassen Sie in einem Einstellungsfragebogen und fügen diesen den Entgeltunterlagen hinzu.

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