Was ist eine Hauptbeschäftigung?
Eine Hauptbeschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehr als geringfügig beschäftigt ist. Der monatliche Verdienst beträgt also mehr als 556 Euro und die Beschäftigung wird an mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ausgeübt. Eine Hauptbeschäftigung ist kein Minijob und sozialversicherungspflichtig.
Erläuterung
Neben einer Hauptbeschäftigung dürfen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen nur einen Minijob mit einem durchschnittlichen Verdienst bis zu 556 Euro im Monat ausüben. Der zuerst aufgenommene Minijob bleibt ein Minijob. Jeder zusätzliche Minijob mit Verdienstgrenze wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Der zusätzliche Minijob ist dann mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn der Verdienst aus den Minijobs zusammen bei maximal 538 Euro im Monat liegt.
Beispiel
Eine Arbeitnehmerin übt seit Jahren eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus. Nun nimmt sie am am 1. Januar einen Minijob mit Verdienstgrenze bei einem anderen Arbeitgeber auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob bleibt ein Minijob und wird nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.
Am 1. März nimmt die Arbeitnehmerin noch einen zweiten Nebenjob für monatlich 200 Euro bei einem weiteren Arbeitgeber auf. Dieser Job wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Die Beschäftigung ist kein Minijob und ist mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung sozialversicherungspflichtig.
Besondere Arten der Hauptbeschäftigung
Als Hauptbeschäftigung gilt auch
- eine betriebliche Berufsausbildung, entweder inner- oder außerbetrieblich
- eine Tätigkeit, die während des Erhalts von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld) unterbrochen ist. Davon ausgenommen sind Zeiten, in den Arbeitnehmer nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Elterngeld bekommen
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst
- der Bezug von Vorruhestandsgeld