Muss die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) auch angegeben werden, wenn der Minijobber vor dem 1. Januar 2022 aufhört zu arbeiten?

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer Ihrer Minijobber in jeder Entgeltmeldung angeben. Wurde der Minijob vor dem 1. Januar 2022 beendet und Sie übermitteln die Abmeldung erst im Jahr 2022 an die Minijob-Zentrale, müssen Sie die Steueridentifikationsnummer angeben.

Verwandte Fragen

Müssen Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) auch für kurzfristige Minijobber übermitteln?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie die Steueridentifikationsnummer für Ihre kurzfristigen Minijobber nicht melden.  Die Verpflichtung zur Meldung der Steueridentifikationsnummer besteht nur für Minijobber, die einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben.

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Muss die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) für Minijobber in der Jahresmeldung für 2021 angegeben werden ?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin geben Sie die Steueridentifikationsnummer Ihrer gewerblichen Minijobber auch in der Jahresmeldung für 2021 an, die Sie im Jahr 2022 übermitteln. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie die Steueridentifikationsnummer in allen Entgeltmeldungen, also auch in der Abmeldung, angeben.

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Wie lauten die Bankverbindungen der Minijob-Zentrale?

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Abgaben selbst überweisen wollen, nutzen Sie dazu bitte eine der drei Bankverbindungen der Minijob-Zentrale. Denken Sie bitte daran, dass uns Ihre Abgaben am Fälligkeitstag zur Verfügung stehen müssen. Damit wir die Zahlungen Ihrem Beitragskonto zuordnen können, benötigen wir Ihre Betriebsnummer.

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