Welche Vorteile gibt es, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt?

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber zahlen Sie zwar einen Eigenanteil, profitieren aber auch vollumfänglich von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählt zum Beispiel die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme.

Erläuterung

Als Minijobberin oder Minijobber sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im gewerblichen Bereich bedeutet das, dass Sie einen Eigenanteil in Höhe von 3,6 Prozent Ihres Verdienstes zahlen. Bei Minijobs im Privathaushalt beträgt der Eigenanteil 13,6 Prozent.

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber profitieren Sie aber auch vollumfänglich von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören:

  • Die volle Anrechnung der Beschäftigungszeit in Form von Wartezeitmonaten.
  • Der Verdienst aus Ihrem Minijob wird komplett auf Ihre Rente angerechnet. Dadurch erhöht diese sich geringfügig.
  • Mit einem Minijob erfüllen Sie die Voraussetzungen für die staatliche Förderung einer Riester-Rente.
  • Als Minijobber haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Entgelt zugunsten einer betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme.
  • Außerhalb zählen Ihre Beitragszeiten als Minijobberin oder Minijobber zur Grundrentenzeit.

Mehr zu den Vorteilen der Rentenversicherungspflicht.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber stellen. Dann zahlen Sie keinen eigenen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, profitieren allerdings auch nicht von den Vorteilen.

Minijob und Rente: Einzahlen lohnt sich. Mythos oder Wahrheit?

Video | 3:28

Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt dir Marc hier im Video!

Verwandte Fragen

Bei Start meines Minijobs habe ich mich entschieden, keine Rentenversicherung zu zahlen. Kann ich das ändern und in Zukunft Beiträge zahlen?

Als Minijobberin oder Minijobber gilt die Befreiung von der Rentenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Minijobs. Üben Sie mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern gleichzeitig aus, gilt die Befreiung für alle Minijobs, die Sie zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausüben und zusätzlich danach aufnehmen.

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Ich zahle als Minijobber in die Rentenversicherung ein, kann ich das jetzt noch ändern?

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie sich während eines Minijobs mit Verdienstgrenze jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung in der Rente beantragen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

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Wie erfährt die Rentenversicherung eines Minijobbers vom Minijob?

Ihr Minijob wird von Ihrem Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Außerdem wird nach Ablauf eines Kalenderjahres bzw. bei Ende des Minijobs der rentenversicherungspflichtige Verdienst gemeldet. Die bei der Minijob-Zentrale eingegangenen Daten über Ihren Minijob leiten wir an den Rentenversicherungsträger weiter, der für Sie zuständig ist.

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