Bei Start meines Minijobs habe ich mich entschieden, keine Rentenversicherung zu zahlen. Kann ich das ändern und in Zukunft Beiträge zahlen?

Als Minijobberin oder Minijobber gilt die Befreiung von der Rentenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Minijobs. Üben Sie mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern gleichzeitig aus, gilt die Befreiung für alle Minijobs, die Sie zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausüben und zusätzlich danach aufnehmen.

Erläuterung

Die Befreiung von der Rentenversicherung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Haben Sie sich in Ihrem Minijob für die Befreiung von der Rentenversicherung entschieden und wollen bei demselben Arbeitgeber später doch einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen, geht das nicht. Dafür muss der Minijob erst beendet werden. Üben Sie mehrere Minijobs gleichzeitig aus, für die die Befreiung gilt, müssen Sie zunächst all diese Minijobs beenden.

Nehmen Sie als Minijobberin oder Minijobber nach Beendigung Ihres Minijobs erneut einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber auf, unterliegen Sie in dieser Beschäftigung wieder der Rentenversicherungspflicht. Die Befreiung muss dann erneut beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der neue Minijob nahtlos an den bisherigen anschließt.

Die Wiederaufnahme eines Minijobs bei dem alten Arbeitgeber ist auch möglich. Das darf aber nicht unmittelbar im Anschluss an das zuvor gemeldete Ende passieren, weil die Beschäftigung dann nicht als unterbrochen gilt. Wenn Sie hingegen zwei Monate warten, wird eine neue Beschäftigung beim alten Arbeitgeber angenommen und sie werden rentenversicherungspflichtig.

Weitere Informationen zur Befreiung von der Rentenversicherung.

Lassen Sie sich beraten!

Sie sind Minijobberin oder Minijobber und denken über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach? Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kann Sie dazu beraten, wie sich eine Befreiung in Ihrem Fall auswirkt. Bitte halten Sie beim Anruf gleich die Rentenversicherungsnummer bereit.

Kostenloses Servicetelefon: 0800 10004800

Verwandte Fragen

Welche Vorteile gibt es, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt?

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber zahlen Sie zwar einen Eigenanteil, profitieren aber auch vollumfänglich von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählt zum Beispiel die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme.

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Ich zahle als Minijobber in die Rentenversicherung ein, kann ich das jetzt noch ändern?

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie sich während eines Minijobs mit Verdienstgrenze jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung in der Rente beantragen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

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Wie erfährt die Rentenversicherung eines Minijobbers vom Minijob?

Ihr Minijob wird von Ihrem Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Außerdem wird nach Ablauf eines Kalenderjahres bzw. bei Ende des Minijobs der rentenversicherungspflichtige Verdienst gemeldet. Die bei der Minijob-Zentrale eingegangenen Daten über Ihren Minijob leiten wir an den Rentenversicherungsträger weiter, der für Sie zuständig ist.

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