Wie erfährt die Rentenversicherung eines Minijobbers vom Minijob?
Ihr Minijob wird von Ihrem Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Außerdem wird nach Ablauf eines Kalenderjahres bzw. bei Ende des Minijobs der rentenversicherungspflichtige Verdienst gemeldet. Die bei der Minijob-Zentrale eingegangenen Daten über Ihren Minijob leiten wir an den Rentenversicherungsträger weiter, der für Sie zuständig ist.
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Erläuterung
Die Träger derRentenversicherung benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt auch für die beschäftigten Minijobber. Deshalb müssen alle Arbeitgeber auch für ihre Minijobber Meldungen erstatten, im Falle vonMinijobs an die Minijob-Zentrale.
Die Minijob-Zentrale informiert die Träger derRentenversicherung über jeden bei ihr gemeldetenMinijob. Dazu leitet sie die Daten IhresMinijobs an die Rentenversicherungsträger weiter. Bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger werden die Daten in Ihrem Versichertenkonto dokumentiert und daraus später gegebenenfalls Leistungen derRentenversicherung gewährt.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber zahlen Sie zwar einen Eigenanteil, profitieren aber auch vollumfänglich von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählt zum Beispiel die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme.
Als Minijobberin oder Minijobber gilt die Befreiung von der Rentenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Minijobs. Üben Sie mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern gleichzeitig aus, gilt die Befreiung für alle Minijobs, die Sie zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausüben und zusätzlich danach aufnehmen.
Als Minijobberin oder Minijobber können Sie sich während eines Minijobs mit Verdienstgrenze jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung in der Rente beantragen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.