Wie erfährt die Rentenversicherung eines Minijobbers vom Minijob?

Ihr Minijob wird von Ihrem Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Außerdem wird nach Ablauf eines Kalenderjahres bzw. bei Ende des Minijobs der rentenversicherungspflichtige Verdienst gemeldet. Die bei der Minijob-Zentrale eingegangenen Daten über Ihren Minijob leiten wir an den Rentenversicherungsträger weiter, der für Sie zuständig ist.

Erläuterung

Die Träger der Rentenversicherung benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt auch für die beschäftigten Minijobber. Deshalb müssen alle Arbeitgeber auch für ihre Minijobber Meldungen erstatten, im Falle von Minijobs an die Minijob-Zentrale.

Die Minijob-Zentrale informiert die Träger der Rentenversicherung über jeden bei ihr gemeldeten Minijob. Dazu leitet sie die Daten Ihres Minijobs an die Rentenversicherungsträger weiter. Bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger werden die Daten in Ihrem Versichertenkonto dokumentiert und daraus später gegebenenfalls Leistungen der Rentenversicherung gewährt.

Verwandte Fragen

Welche Vorteile gibt es, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt?

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber zahlen Sie zwar einen Eigenanteil, profitieren aber auch vollumfänglich von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählt zum Beispiel die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme.

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Bei Start meines Minijobs habe ich mich entschieden, keine Rentenversicherung zu zahlen. Kann ich das ändern und in Zukunft Beiträge zahlen?

Als Minijobberin oder Minijobber gilt die Befreiung von der Rentenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Minijobs. Üben Sie mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern gleichzeitig aus, gilt die Befreiung für alle Minijobs, die Sie zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausüben und zusätzlich danach aufnehmen.

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Ich zahle als Minijobber in die Rentenversicherung ein, kann ich das jetzt noch ändern?

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie sich während eines Minijobs mit Verdienstgrenze jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung in der Rente beantragen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

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