Ich zahle als Minijobber in die Rentenversicherung ein, kann ich das jetzt noch ändern?
Als Minijobberin oder Minijobber können Sie sich während eines Minijobs mit Verdienstgrenze jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung in der Rente beantragen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Erläuterung
Als Minijobberin oder Minijobber sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Wenn Sie keine eigenen Beiträge zahlen wollen, können Sie sich während eines Minijobs mit Verdienstgrenze aber jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen.
Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe stellen dafür einen schriftlichen oder elektronischen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber. Im Privathaushalt kann Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Befreiung vom Eigenanteil in der Rente mit dem Änderungsscheck mitteilen.
Zeitpunkt der Befreiung
Im gewerblichen Bereich gilt die Befreiung in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem der die Minijobberin oder der Minijobber den schriftlichen oder elektronischen Antrag beim Arbeitgeber stellt.
Im Privathaushalt greift die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Haushaltsscheck oder der Änderungsscheck bei der Minijob-Zentrale eingeht.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt in beiden Bereichen für die gesamte Dauer Ihres Minijobs mit Verdienstgrenze. Sie wirkt sich auch auf Minijobs auf, die Sie zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausüben und zusätzlich danach aufnehmen.
Hier finden Sie weitere Informationen und den Befreiungsantrag.