Müssen für alle Minijobber Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie nur für Minijobber mit Verdienstgrenze Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Für Ihre Minijobberinnen und Minijobber mit einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Auch kein pauschaler Beitrag als Solidarbeitrag.

Erläuterung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten müssen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Es fällt weder ein Pauschalbeitrag als Solidarbeitrag noch ein Eigenanteil Ihres Minijobbers an.

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze ist das anders.

Beiträge zur Rentenversicherung im Gewerbe

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich zahlen Sie für Ihre Minijobber mit Verdienstgrenze einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Dieser beträgt 15 Prozent des Verdienstes Ihrer Minijobberin oder Ihres Minijobbers.

Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Er ist für jede Minijobberin und jeden Minijobber zu zahlen – Unabhängig davon, ob dieser sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat oder nicht.

Beiträge zur Rentenversicherung im Privathaushalt

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Privathaushalt zahlen Sie für Ihre Minijobber mit Verdienstgrenze einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Dieser beträgt 5 Prozent des Verdienstes Ihrer Minijobberin oder Ihres Minijobbers.

Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Er ist für jede Minijobberin und jeden Minijobber zu zahlen – Unabhängig davon, ob dieser sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat oder nicht.

Verwandte Fragen

Wie erfährt die Rentenversicherung eines Minijobbers vom Minijob?

Ihr Minijob wird von Ihrem Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Außerdem wird nach Ablauf eines Kalenderjahres bzw. bei Ende des Minijobs der rentenversicherungspflichtige Verdienst gemeldet. Die bei der Minijob-Zentrale eingegangenen Daten über Ihren Minijob leiten wir an den Rentenversicherungsträger weiter, der für Sie zuständig ist.

Vollständige Antwort anzeigen

Ich zahle als Minijobber in die Rentenversicherung ein, kann ich das jetzt noch ändern?

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie sich während eines Minijobs mit Verdienstgrenze jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung in der Rente beantragen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Vollständige Antwort anzeigen

Bei Start meines Minijobs habe ich mich entschieden, keine Rentenversicherung zu zahlen. Kann ich das ändern und in Zukunft Beiträge zahlen?

Als Minijobberin oder Minijobber gilt die Befreiung von der Rentenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Minijobs. Üben Sie mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern gleichzeitig aus, gilt die Befreiung für alle Minijobs, die Sie zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausüben und zusätzlich danach aufnehmen.

Vollständige Antwort anzeigen