Welcher Beitrag muss bei Rentenversicherungspflicht gezahlt werden?

Für Minijobs zahlen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Ihr Minijobber trägt bei Rentenversicherungspflicht einen Eigenanteil von 3,6 Prozent (bzw. 13,6 Prozent im Privathaushalt). Sie halten diesen Eigenanteil vom Lohn ein und leiten ihn mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale weiter.

Erläuterung

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Ihr Minijobber tragen ihn gemeinsam. Sie zahlen einen Pauschalbeitrag (15 Prozent bzw. 5 Prozent bei Minijobs im Privathaushalt) und Ihr Minijobber einen Eigenanteil (3,6 Prozent bzw. 13,6 Prozent bei Minijobs im Privathaushalt).

Den Eigenanteil halten Sie vom Lohn des Minijobbers ein und zahlen ihn an die Minijob-Zentrale. Die Minijob-Zentrale leitet den Beitrag an die Rentenversicherungsträger weiter.

Minijob und Rente: Einzahlen lohnt sich. Mythos oder Wahrheit?

Video | 3:28

Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt dir Marc hier im Video!

Verwandte Fragen

Müssen für alle Minijobber Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie nur für Minijobber mit Verdienstgrenze Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Für Ihre Minijobberinnen und Minijobber mit einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Auch kein pauschaler Beitrag als Solidarbeitrag.

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Kann ich von jedem noch so kleinen Gehalt in die Rentenversicherung einzahlen?

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weniger als 175 Euro im Monat verdienen, müssen Sie in Ihrem Minijob einen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser beträgt 32,55 Euro im Monat und berechnet sich aus einem Verdienst von 175 Euro – die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. 

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Müssen für Beamte, die einen Minijob haben, auch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?

Für Beamte mit einem Minijob mit Verdienstgrenze zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Beamte sind aber über ein eigenes Versorgungssystem abgesichert. Daher lohnt es sich für Beamte meistens, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. 

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