Welcher Beitrag muss bei Rentenversicherungspflicht gezahlt werden?
Für Minijobs zahlen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Ihr Minijobber trägt bei Rentenversicherungspflicht einen Eigenanteil von 3,6 Prozent (bzw. 13,6 Prozent im Privathaushalt). Sie halten diesen Eigenanteil vom Lohn ein und leiten ihn mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale weiter.
Erläuterung
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Ihr Minijobber tragen ihn gemeinsam. Sie zahlen einen Pauschalbeitrag (15 Prozent bzw. 5 Prozent bei Minijobs im Privathaushalt) und Ihr Minijobber einen Eigenanteil (3,6 Prozent bzw. 13,6 Prozent bei Minijobs im Privathaushalt).
Den Eigenanteil halten Sie vom Lohn des Minijobbers ein und zahlen ihn an die Minijob-Zentrale. Die Minijob-Zentrale leitet den Beitrag an die Rentenversicherungsträger weiter.
Minijob und Rente: Einzahlen lohnt sich. Mythos oder Wahrheit?
Video | 3:28
Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt dir Marc hier im Video!