Müssen für Beamte, die einen Minijob haben, auch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?
Für Beamte mit einem Minijob mit Verdienstgrenze zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Beamte sind aber über ein eigenes Versorgungssystem abgesichert. Daher lohnt es sich für Beamte meistens, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
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Erläuterung
Im gewerblichen Bereich zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Verdienstes Ihres Minijobbers. Im Privathaushalt beträgt der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 5 Prozent.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder Minijobber zahlen Sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Sie profitieren von den Vorteilen der gesetzlichen Rentenversicherung: Ihr Verdienst aus einem Minijob wird zum Beispiel in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Ihre Rente erhöht sich dadurch geringfügig.
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weniger als 175 Euro im Monat verdienen, müssen Sie in Ihrem Minijob einen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser beträgt 32,55 Euro im Monat und berechnet sich aus einem Verdienst von 175 Euro – die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.
Für Minijobs zahlen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Ihr Minijobber trägt bei Rentenversicherungspflicht einen Eigenanteil von 3,6 Prozent (bzw. 13,6 Prozent im Privathaushalt). Sie halten diesen Eigenanteil vom Lohn ein und leiten ihn mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale weiter.