Kann ich von jedem noch so kleinen Gehalt in die Rentenversicherung einzahlen?
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weniger als 175 Euro im Monat verdienen, müssen Sie in Ihrem Minijob einen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser beträgt 32,55 Euro im Monat und berechnet sich aus einem Verdienst von 175 Euro – die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.
Erläuterung
Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt im Minijob 18,6 Prozent. Diesen teilen Sie sich als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber mit Ihrem Arbeitgeber. Im gewerblichen Bereich beträgt Ihr Eigenanteil zur Rentenversicherung in der Regel nur 3,6 Prozent, im Privathaushalt aber 13,6 Prozent. Den Rest zahlt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin.
Bei einem Minijob ist in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Mindestbeitrag zu zahlen. Dieser Mindestbeitrag berechnet sich aus einem Verdienst von 175 Euro und beträgt somit mindestens 32,55 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung gilt, wenn ein Minijobber oder eine Minijobberin weniger als 175 Euro verdient. Dann zahlen Sie als Minijobber oder Minijobberin mehr als 3,6 bzw. 13,6 Prozent.
Der Beitrag des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin richtet sich auch in einem solchen Fall nach dem tatsächlichen Verdienst des Minijobbers. Der Minijobber übernimmt die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag, also bis 32,55 Euro.
Für wen der Mindestbeitrag in der Rentenversicherung nicht gilt, erfahren Sie hier.
Mindestbeitrag in der Rentenversicherung
Eine Aushilfe im gewerblichen Bereich verdient monatlich 150 Euro.
Hier gilt der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung: 32,55 Euro (18,6 Prozent der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro).
Monatlich bezahlt also
- der Arbeitgeber 22,50 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Verdienstes) und
- die Minijobberin 10,05 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 22,50 Euro Arbeitgeberanteil).
Minijob und Rente: Einzahlen lohnt sich. Mythos oder Wahrheit?
Video | 3:28
Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt dir Marc hier im Video!