Mein Minijobber hat keine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Was kann ich tun?

Als Arbeitgeber müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer Ihrer Minijobber bei der Anmeldung angeben. In Ausnahmefällen vergibt die Steuerverwaltung keine steuerliche Identifikationsnummer. Zum Beispiel für Minijobber mit Wohnsitz im Ausland, deren Lohn pauschal versteuert wird. Dann können Sie das Feld in der Meldung ausnullen.

Erläuterung

Die steuerliche Identifikationsnummer wird für jeden in Deutschland meldepflichtigen Bürger vergeben. Dies erfolgt mit der erstmaligen Anmeldung bei einer Meldebehörde. Die steuerliche Identifikationsnummer wird per Brief mitgeteilt.

Nicht meldepflichtige Minijobber benötigen eine steuerliche Identifikationsnummer, wenn der Lohn individuell versteuert wird. Diese können die Minijobber bei dem für Sie als Arbeitgeber zuständigen Betriebsstättenfinanzamt beantragen. 

Verwandte Fragen

Was ist die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)?

Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine persönliche Nummer, die jeder in Deutschland gemeldeten Person für steuerliche Zwecke zugeteilt wird. Sie wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Die steuerliche Identifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern und wird kurz auch Steuer-ID oder IdNr genannt.

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Woher bekommen Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ihres Minijobbers?

Ihre Minijobber sind verpflichtet, Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer mitzuteilen.  Diese wird für jeden in Deutschland meldepflichtigen Bürger vergeben. Für gewöhnlich gibt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die steuerliche Identifikationsnummer im Personalfragebogen an.

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Gibt es Besonderheiten bei der Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) eines pauschal versteuerten Minijobs?

Als gewerbliche Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber eines pauschal versteuerten Minijobs sollten Sie im Lohnabrechnungsprogramm die Teilnahme am ELStAM-Verfahren aktiv ausschließen. Dadurch verhindern Sie, dass Ihre Minijobberin oder Ihr Minijobber aus Versehen in der ELStAM-Datenbank gemeldet und individuell nach seiner Steuerklasse versteuert wird.

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