Welchen Schutz bietet die gesetzliche Unfallversicherung für Minijobber?

Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe und im Privathaushalt sind gesetzlich unfallversichert. Im Fall eines Arbeitsunfalls, Arbeitswegeunfalls oder einer Berufskrankheit greift die Unfallversicherung und entschädigt den Verletzten sowie Angehörige. Sie übernimmt zum Beispiel Behandlungs- und Transportkosten sowie Arznei- und Hilfsmittel.

Erläuterung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitgeber. Dadurch sind Minijobberinnen und Minijobber im Fall eines Arbeitsunfalls, Arbeitswegeunfalls oder einer Berufskrankheit umfassend abgesichert.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für

  • die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt, im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen sowie die notwendigen Fahrt- und Transportkosten,
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,
  • die Pflege zu Hause und in Heimen und
  • Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe bei einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit, wie die Sicherung des Arbeitsplatzes oder berufliche Anpassung und Arbeitsplatzvermittlung, Wohnungshilfen und Hilfen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Aufgepasst: Damit die Unfallversicherung die Kosten übernimmt, darf die medizinische Versorgung nur in zugelassenen Krankenhäusern oder durch einen Durchgangsarzt erfolgen.

Außerdem zahlt die Unfallversicherung

  • Verletztengeld (im Anschluss an die sechswöchige Weiterzahlung des Verdienstes durch den Arbeitgeber),
  • Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
  • Renten an Versicherte oder gegebenenfalls Hinterbliebene.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Einen genauen Überblick über die Leistungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. 

Zur Internetseite der DGUV. 

Verwandte Fragen

Was muss der Arbeitgeber eines Minijobbers in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich zahlen Sie einen individuellen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser richtet sich nach dem Verdienst Ihrer Beschäftigten und dem Grad der Unfallgefahr. Im Privathaushalt beträgt der Beitrag zur Unfallversicherung 1,6 Prozent des Verdienstes Ihres Minijobbers.

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Wer haftet für einen Arbeitsunfall, den der Minijobber hat?

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