Was muss der Arbeitgeber eines Minijobbers in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich zahlen Sie einen individuellen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser richtet sich nach dem Verdienst Ihrer Beschäftigten und dem Grad der Unfallgefahr. Im Privathaushalt beträgt der Beitrag zur Unfallversicherung 1,6 Prozent des Verdienstes Ihres Minijobbers.
Erläuterung
Im gewerblichen Bereich gibt es keinen festgelegten Beitragssatz, den Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen. Die Unfallversicherung berechnet für Sie einen individuellen Beitrag, der von der Höhe des gesamten Verdienstes Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängt. Außerdem werden Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nach dem Gefährdungsrisiko Ihrer Betriebstätigkeit in einen Gefahrtarif eingestuft. Dieser hat ebenfalls Auswirkungen auf die Höhe Ihres Beitrags zur Unfallversicherung.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen Sie einen festgelegten Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser beträgt 1,6 Prozent des Verdienstes Ihrer Haushalthilfe. Den Beitrag zahlen Sie zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale. Diese leitet den Beitrag dann an den Unfallversicherungsträger weiter.